04.09.2019 09:00 | BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken | Computer & Telekommunikation
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Für mehr Sicherheit - Ab dem 14. September gelten neue EU-Regeln für den Online-Zahlungsverkehr (AUDIO)
Berlin (ots) -
Anmoderationsvorschlag: Haben Sie es schon gehört? Ab dem 14.
September tritt die zweite Stufe der neuen EU
Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 in Kraft. Die soll beim Onlinebanking
und beim Bezahlen mit der Kreditkarte im Netz für noch mehr
Sicherheit sorgen. Helke Michael verrät Ihnen, was da konkret auf uns
zukommt.
Sprecherin: Die neue PSD2-Richtlinie soll den Wettbewerb im
europäischen Zahlungsverkehr fördern und uns beim Online-Bezahlen
besser vor Betrug und Missbrauch schützen.
O-Ton 1 (Matthias Hönisch, 27 Sek.): "Zu den Neuerungen gehört,
dass der Zugriff auf das Bankkonto des Kunden auch für andere
Dienste, sogenannte Drittdienstleister, europaweit geregelt wird. Der
Käufer beauftragt zum Kauf seiner Ware einen Drittdienstleister, um
eine Überweisung von seinem Girokonto vorzunehmen. Dieser
Drittdienstleister bestätigt dann dem Händler die Überweisung. Dann
kann die Ware sofort verschickt werden. Wichtig hierbei ist: Ohne die
ausdrückliche Zustimmung des Kunden führt die Bank keine Zahlung aus.
Und ohne die Zustimmung kann auch kein Drittdienstleister auf die
Kontodaten zugreifen."
Sprecherin: Sagt Matthias Hönisch vom Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken. Neu ist außerdem eine sogenannte
starke Kunden-Authentifizierung.
O-Ton 2 (Matthias Hönisch, 20 Sek.): "Künftig müssen Sie
Überweisungen beim Onlinebanking oder beim Onlineshopping mit der
Kreditkarte mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren durchführen.
Das kann eine automatisch generierte TAN sein, oder zum Beispiel der
biometrische Fingerabdruck. Dieser Fingerabdruck wird vermutlich in
Zukunft immer häufiger zum Anmelden eingesetzt werden, wie zum
Beispiel in der VR-BankingApp, anstelle der Online-PIN."
Sprecherin: Eine weitere wichtige Änderung betrifft die
Kreditkartenbesitzer.
O-Ton 3 (Matthias Hönisch, 19 Sek.): "Beim Onlineshopping mit der
Kreditkarte werden 'Mastercard Identity Check' und 'Visa Secure'
verpflichtend, um weiter bequem von zu Hause oder von unterwegs
shoppen zu können. Um eine Zahlung mit der Kreditkarte im E-Commerce
noch sicherer zu machen, erhält dann der Kunde auf sein Handy eine
Nachricht mit den Transaktionsdaten via VR-SecureCARD App oder per
SMS mit der TAN."
Sprecherin: Damit kann dann die Zahlung bestätigt und in Auftrag
gegeben werden. Ob das von Anfang an alles reibungslos funktionieren
wird, ist zwar noch unklar. Matthias Hönisch ist sich jedoch sicher:
O-Ton 4 (Matthias Hönisch, 10 Sek.): "Auch wenn es aktuell
Diskussionen um das Inkrafttreten der PSD2 gibt, geht diese
Diskussion nur um den Einsatz der Kreditkarten im Internet. Und auch
diese Änderungen werden demnächst in Kraft treten."
Abmoderationsvorschlag: Wenn Sie das Ganze noch mal in Ruhe
nachlesen möchten: Alle Infos zum Thema finden Sie im Internet unter
BVR.de.
Pressekontakt:
presse@bvr.de
Original-Content von: BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, übermittelt durch news aktuell
Anmoderationsvorschlag: Haben Sie es schon gehört? Ab dem 14.
September tritt die zweite Stufe der neuen EU
Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 in Kraft. Die soll beim Onlinebanking
und beim Bezahlen mit der Kreditkarte im Netz für noch mehr
Sicherheit sorgen. Helke Michael verrät Ihnen, was da konkret auf uns
zukommt.
Sprecherin: Die neue PSD2-Richtlinie soll den Wettbewerb im
europäischen Zahlungsverkehr fördern und uns beim Online-Bezahlen
besser vor Betrug und Missbrauch schützen.
O-Ton 1 (Matthias Hönisch, 27 Sek.): "Zu den Neuerungen gehört,
dass der Zugriff auf das Bankkonto des Kunden auch für andere
Dienste, sogenannte Drittdienstleister, europaweit geregelt wird. Der
Käufer beauftragt zum Kauf seiner Ware einen Drittdienstleister, um
eine Überweisung von seinem Girokonto vorzunehmen. Dieser
Drittdienstleister bestätigt dann dem Händler die Überweisung. Dann
kann die Ware sofort verschickt werden. Wichtig hierbei ist: Ohne die
ausdrückliche Zustimmung des Kunden führt die Bank keine Zahlung aus.
Und ohne die Zustimmung kann auch kein Drittdienstleister auf die
Kontodaten zugreifen."
Sprecherin: Sagt Matthias Hönisch vom Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken. Neu ist außerdem eine sogenannte
starke Kunden-Authentifizierung.
O-Ton 2 (Matthias Hönisch, 20 Sek.): "Künftig müssen Sie
Überweisungen beim Onlinebanking oder beim Onlineshopping mit der
Kreditkarte mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren durchführen.
Das kann eine automatisch generierte TAN sein, oder zum Beispiel der
biometrische Fingerabdruck. Dieser Fingerabdruck wird vermutlich in
Zukunft immer häufiger zum Anmelden eingesetzt werden, wie zum
Beispiel in der VR-BankingApp, anstelle der Online-PIN."
Sprecherin: Eine weitere wichtige Änderung betrifft die
Kreditkartenbesitzer.
O-Ton 3 (Matthias Hönisch, 19 Sek.): "Beim Onlineshopping mit der
Kreditkarte werden 'Mastercard Identity Check' und 'Visa Secure'
verpflichtend, um weiter bequem von zu Hause oder von unterwegs
shoppen zu können. Um eine Zahlung mit der Kreditkarte im E-Commerce
noch sicherer zu machen, erhält dann der Kunde auf sein Handy eine
Nachricht mit den Transaktionsdaten via VR-SecureCARD App oder per
SMS mit der TAN."
Sprecherin: Damit kann dann die Zahlung bestätigt und in Auftrag
gegeben werden. Ob das von Anfang an alles reibungslos funktionieren
wird, ist zwar noch unklar. Matthias Hönisch ist sich jedoch sicher:
O-Ton 4 (Matthias Hönisch, 10 Sek.): "Auch wenn es aktuell
Diskussionen um das Inkrafttreten der PSD2 gibt, geht diese
Diskussion nur um den Einsatz der Kreditkarten im Internet. Und auch
diese Änderungen werden demnächst in Kraft treten."
Abmoderationsvorschlag: Wenn Sie das Ganze noch mal in Ruhe
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Schlagwörter
Verbände , Banken , Finanzdienstleistung , PSD2-Richtlinie , Wirtschaftsrecht , E-Commerce , Verbraucher , ITSecurity , EU , Finanzen , Wirtschaft ,
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