Bei der klassischen Suche im Telefonbuch wird die Telefonnummer zu einer bekannten Person, Behörde oder Unternehmen gesucht. Bei der Telefonbuchsuche gibt man den Namen der Person / Behörde und den zugehörigen Ort ein und erhält die entsprechende Telefonnummer.
Ist man nur im Besitz der Telefonnummer, kennt aber die Person, das Unternehmen oder die Behörde nicht, so muss man quasi rückwärts im Telefonbuch suchen. In diesem Fall spricht man von einer umgekehrten Suche - der Rückwärtssuche oder Inverssuche. Bei der Rückwärtssuche gibt man statt dem Namen und dem Ort nur die unbekannte Telefonnummer des Anrufers ein und kann seinen Namen und Anschrift ermitteln.
Wenn Sie generell bei unbekannten Rufnummern nicht ans Telefon gehen, können Sie vor dem Rückruf zunächst mit Hilfe der Rückwärtssuche den Anrufer herausfinden und dann entscheiden, ob Sie diesen zurückrufen möchten.
Ein weiterer Fall, der häufig passiert: Sie erhalten während Ihrer Abwesenheit einen Anruf. Bei Ihrer Rückkehr finden Sie eine unbekannte Telefonnummer in der Anruferliste. Nun stellt sich die Frage: Wer hat mich angerufen? Natürlich könnten Sie einfach zurückrufen. Allerdings ist das gerade bei Werbeanrufen durch Callcenter oder Gewinnspielaktionen - bei denen wahrscheinlich jeder wieder auflegt - nicht besonders ratsam. Gleiches gilt bei teuren Handynummern, an deren Ende ggf. nur eine Bandansage läuft und nur auf den Rückruf spekuliert wird.
Mit der Rückwärtssuche (auch Inverssuche genannt) können Sie zunächst den Anrufer bzw. Besitzer zur Telefonnummer herausfinden und dann entscheiden, ob Sie die Nummer zurückrufen. Handelt es sich um seriöse Anrufer, steht einem Rückruf nichts im Weg. Die Rückwärtssuche liefert neben dem Namen auch weitere Informationen wie Straße, Ort und (wenn vorhanden) auch die Internetadresse des Unternehmens oder der Behörde.
Nicht jede, aber die meisten deutschen Telefonnummern können über die Inverssuche gefunden werden. Ausnahmen bilden hier Rufnummern, deren Besitzer einer Rückwärtssuche bei der Telefongesellschaft widersprochen haben.
Die Inverssuche wurde im Jahr 2004 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Name und Anschrift des zugehörigen Teilnehmers durch eine Suche mit der vollständigen Rufnummer ermittelt werden. Wer dies nicht möchte, kann dem bei seiner zuständigen Telefongesellschaft widersprechen.
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