09.09.2019 13:32 | ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe | Wohnen & Bauen
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Baugewerbe begrüßt Einigung der Koalitionsfraktionen und des Bundeswirtschaftsministeriums zur Wiedereinführung der Meisterpflicht
Berlin (ots) - Zur Einigung der Koalitionsfraktionen und des
Bundeswirtschaftsministeriums zur Wiedereinführung der Meisterpflicht
erklärt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches
Baugewerbe, Felix Pakleppa:
"Wir sind sehr erfreut darüber, dass das
Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der
verfassungs- und europapolitischen Aspekte auch und gerade in den
Bauberufen (Fliesenleger, Estrichleger, Beton- und Terrazzohersteller
sowie Parkettleger) die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die
Anlage A zurückzuführen. Gerade im Baubereich kommt es auf die
Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf
Sicherheit und Verbraucherschutz an. Das war bei den meisterfreien
Gewerken in großen Teil nicht mehr der Fall. Nur Meisterbetriebe
stehen für Qualität in der Ausführung, erlernt durch eine gute
Ausbildung. Das ist ein überaus positives Signal der großen Koalition
für Handwerk und Mittelstand in Deutschland. Denn es sind die
baugewerblichen Unternehmen, die allein im Wohnungsbau 80 % der
Bauleistung erbringen, die 75 % der Arbeitnehmer beschäftigen und 80
% der Lehrlinge ausbilden.
Wir erwarten nun eine schnelle Umsetzung des Gesetzentwurfes, so
die Wiedereinführung der Meisterpflicht zum 1. Januar 2020 in Kraft
treten kann."
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
eMail klein@zdb.de
Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
Bundeswirtschaftsministeriums zur Wiedereinführung der Meisterpflicht
erklärt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches
Baugewerbe, Felix Pakleppa:
"Wir sind sehr erfreut darüber, dass das
Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der
verfassungs- und europapolitischen Aspekte auch und gerade in den
Bauberufen (Fliesenleger, Estrichleger, Beton- und Terrazzohersteller
sowie Parkettleger) die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die
Anlage A zurückzuführen. Gerade im Baubereich kommt es auf die
Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf
Sicherheit und Verbraucherschutz an. Das war bei den meisterfreien
Gewerken in großen Teil nicht mehr der Fall. Nur Meisterbetriebe
stehen für Qualität in der Ausführung, erlernt durch eine gute
Ausbildung. Das ist ein überaus positives Signal der großen Koalition
für Handwerk und Mittelstand in Deutschland. Denn es sind die
baugewerblichen Unternehmen, die allein im Wohnungsbau 80 % der
Bauleistung erbringen, die 75 % der Arbeitnehmer beschäftigen und 80
% der Lehrlinge ausbilden.
Wir erwarten nun eine schnelle Umsetzung des Gesetzentwurfes, so
die Wiedereinführung der Meisterpflicht zum 1. Januar 2020 in Kraft
treten kann."
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
eMail klein@zdb.de
Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Bau , Arbeit , Meisterpflicht , Gesetze , Beruf , Verbände , Felix Pakleppa , Politik , Wirtschaft , Bau / Immobilien ,
Presseartikel schreiben
Möchten Sie auch eine Pressemitteilung oder interessanten Artikel zum Thema Wohnen & Bauen schreiben? Bei uns können Sie Ihre Mitteilungen kostenfrei veröffentlichen!
Info's für AutorenArtikel suchen
Das könnte Sie auch interessieren
Krise des deutschen Maschinenbaus spitzt sich zu
Köln (ots) - - Atradius: "Wir erwarten Anstieg der Insolvenzen in diesem Jahr im niedrigen zweistelligen Prozentbereich." Schlechte Nachrichten kurz vor Beginn der weltweiten Leitmesse für den M...Artikel lesenArbeitsmarkttrends 2024: Me Economy, Vier-Tage-Woche und der Einsatz von KI / Neuer ManpowerGroup Workforce-Report gibt Überblick
Frankfurt am Main (ots) - Immer mehr Beschäftigte wählen ihre Arbeitgeber ähnlich sorgfältig aus wie Produkte und Dienstleistungen, die sie im Alltag konsumieren. Diese Entwicklung hin zu einem beru...Artikel lesenWeinerzeugung 2023: Rückgang um 3,9 % auf 8,6 Millionen Hektoliter / 0,3 % weniger Wein und Most als im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2022
WIESBADEN (ots) - Im Jahr 2023 haben die Winzerinnen und Winzer in Deutschland 8,6 Millionen Hektoliter Wein und Most erzeugt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Wein- und M...Artikel lesenExporte in Nicht-EU-Staaten im Februar 2024: voraussichtlich +0,3 % zum Januar 2024
WIESBADEN (ots) - Exporte in Drittstaaten (kalender- und saisonbereinigte Warenausfuhren), Februar 2024 59,4 Milliarden Euro +0,3 % zum Vormonat -4,5 % zum Vorjahresmonat Exporte in Drittstaaten...Artikel lesenDurchbruch im Nachweis- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Textform statt Schriftform
Berlin (ots) - Zum Beschluss der Bundesregierung, im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV die Schriftform im Nachweis- und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch die Textform zu ersetz...Artikel lesenMeistgelesen
- Straßenverkehrsunfälle im 1. Halbjahr 2023: 2 700 weniger Verletzte als im Vorjahreszeitraum / Zahl der Verkehrstoten nahezu unverändert, aber 5 % mehr Unfälle als im 1. Halbjahr 2022
- Heizkostenabrechnung 2022: Gestiegene Energiepreise lassen hohe Nachzahlungen befürchten - trotz geringerem Energieverbrauch
- Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Mai 2023: +6,4 % zum Vormonat / Auftragseingang ohne Großaufträge: +3,2 %
- Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe im Dezember 2022: -0,4 % zum Vormonat / Auftragsbestand im Jahr 2022 nur noch leicht gestiegen, allerdings 30,8 % höher als vor der Corona-Krise
- Wirtschaftliche Annäherung zwischen den USA und Europa unter Joe Biden - Brossardt: "Protektionismus schadet dem Welthandel"