01.11.2018 15:32 | Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Rechtsanwälte
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VW Musterfeststellungsklage - beteiligte Anwälte informieren
Lahr (ots) - Die Rechtsanwälte Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer
haben am 01. November 2018 um 1.49 Uhr als Gesellschafter der hierfür
eigens gegründeten RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG beim
Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Kläger sind der
Verbraucherschutz Bundesverband in Zusammenarbeit mit dem ADAC. Die
Klage gewährt den von VW geschädigten Verbrauchern, die nicht über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die Möglichkeit den
erlittenen Schaden vor der Verjährung zu sichern und in einem zweiten
Schritt selbst mit erheblich geringerem Risiko durchzusetzen. Die
RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und damit die Gründer
und Gesellschafter der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft
wurde vom vzbv ausgewählt, weil diese mit Abstand über die meiste
Erfahrung und den größten Erfolg im Abgasskandal verfügt. Alleine die
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft führt weit über 7.000
Klagen gegen VW, Audi, Skoda, Seat oder Porsche und konnte bereits
viele hundert Urteile für die Geschädigten gewinnen.
Voraussichtlich Mitte November wird für die nun eingereichte
Musterfeststellungsklage das sogenannte Klageregister eröffnet. Darin
sollte sich wegen der verjährungshemmenden Wirkung der Eintragung bis
zum Jahresende jeder VW Geschädigte eintragen, der noch nicht selbst
eine eigene Klage gegen VW erhoben hat. Da die Eintragung in das
Register kostenfrei ist und auch ansonsten keine Nachteile hat,
sollte wirklich jeder Geschädigte sich eintragen, ganz gleich, ob er
beabsichtigt seine Ansprüche durchzusetzen oder nicht. Wer zudem über
eine Rechtsschutzversicherung verfügt sollte allerdings dennoch
schnellst möglich anwaltlichen Rat einholen und durch eine eigene
Klage den schnelleren Weg zur Erlangung des Schadensersatzes wählen.
Das im Diesel Abgasskandal erfahrene Team der Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Sie gerne.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.vw-schaden.de
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
haben am 01. November 2018 um 1.49 Uhr als Gesellschafter der hierfür
eigens gegründeten RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG beim
Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Kläger sind der
Verbraucherschutz Bundesverband in Zusammenarbeit mit dem ADAC. Die
Klage gewährt den von VW geschädigten Verbrauchern, die nicht über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die Möglichkeit den
erlittenen Schaden vor der Verjährung zu sichern und in einem zweiten
Schritt selbst mit erheblich geringerem Risiko durchzusetzen. Die
RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und damit die Gründer
und Gesellschafter der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft
wurde vom vzbv ausgewählt, weil diese mit Abstand über die meiste
Erfahrung und den größten Erfolg im Abgasskandal verfügt. Alleine die
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft führt weit über 7.000
Klagen gegen VW, Audi, Skoda, Seat oder Porsche und konnte bereits
viele hundert Urteile für die Geschädigten gewinnen.
Voraussichtlich Mitte November wird für die nun eingereichte
Musterfeststellungsklage das sogenannte Klageregister eröffnet. Darin
sollte sich wegen der verjährungshemmenden Wirkung der Eintragung bis
zum Jahresende jeder VW Geschädigte eintragen, der noch nicht selbst
eine eigene Klage gegen VW erhoben hat. Da die Eintragung in das
Register kostenfrei ist und auch ansonsten keine Nachteile hat,
sollte wirklich jeder Geschädigte sich eintragen, ganz gleich, ob er
beabsichtigt seine Ansprüche durchzusetzen oder nicht. Wer zudem über
eine Rechtsschutzversicherung verfügt sollte allerdings dennoch
schnellst möglich anwaltlichen Rat einholen und durch eine eigene
Klage den schnelleren Weg zur Erlangung des Schadensersatzes wählen.
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