24.01.2019 15:08 | dbb beamtenbund und tarifunion | Geld & Wirtschaft
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Flughäfen: dbb und BDLS einigen sich auf bundesweiten Entgelttarifvertrag für Luftsicherheitskräfte
Berlin (ots) - Auf einen bundesweiten Entgelt-Tarifvertrag für die
Beschäftigten in der Luftsicherheit an Flughäfen hat sich der dbb mit
dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) geeinigt. Der
konsequente Einsatz der Luftsicherheitskräfte für ihre Forderungen
zahlt sich nun in Einkommenserhöhungen und weiteren verbesserten
Rahmenbedingungen für die Branche aus.
"Wir haben gemeinsam gekämpft und viel erreicht", freute sich dbb
Verhandlungsführer Volker Geyer unmittelbar nach dem erfolgreichen
Abschluss der Tarifverhandlungen am 24. Januar 2019 in Berlin. Die
vereinbarten Einkommenszuwächse bewegen sich je nach
Tätigkeitsbereich und Region während der dreijährigen Laufzeit
insgesamt zwischen rund 10,8 Prozent für die Personenkontrolle (§ 5
Luftsicherheitsgesetz) in Baden-Württemberg und 29,3 Prozent in
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
"Insgesamt ist damit in allen Bundesländern ein gutes Ergebnis
erzielt." Die nach wie vor bestehenden Unterschiede ergäben sich
aufgrund der Tatsache, dass die Entgelt-Tariflandschaft bei den
Sicherheitskräften bislang regional zersplittert war, und man sich
nun erstmals auf einen bundesweiten Tarifvertrag verständigt habe.
"Auch das ist ein großer Erfolg", betonte Geyer, der
stellvertretender Bundesvorsitzender und Tarifvorstand des dbb ist,
"es ist ein Bekenntnis zum Flächentarif, der gleiches Geld für
gleiche Arbeit sicherstellt. Sicher hätten wir gerne alle Entgelte
auf einmal glattgezogen, aber das war in diesem ersten Schritt leider
nicht vollumfänglich machbar. Gleichwohl haben wir den Arbeitgebern
weitere Zugeständnisse abgerungen", so Geyer, etwa eine Einigung auf
die Stärkung der Fachlichkeit und Verhandlungen über weitere
Verbesserungen von Mantelregelungen.
So wolle man sich gemeinsam dafür einsetzen, einen
Ausbildungsberuf "Geprüfte Fachkraft für Luftsicherheit" zu schaffen.
"Ein ganz wichtiges Signal, denn es ist in jeder Hinsicht
unangemessen, die wichtige und hochsensible Sicherheitsarbeit der
Kolleginnen und Kollegen als einfache 'Anlerntätigkeit'
herunterzuspielen und damit zu diskreditieren. Im Zweifel geht es
hier um Menschenleben, und deswegen ist die Expertise der Frauen und
Männer, die tagein, tagaus an den Sicherheitskontrollen ihren Dienst
tun, alles andere als eine einfache Angelegenheit. Dem wird nun
endlich auch von der Arbeitgeberseite Anerkennung gezollt", so Geyer.
Und in Kürze wollen dbb und BDLS dann auch über Zeitzuschläge,
Funktionszulagen und die Umwandlung von Entgelt in Freizeit
verhandeln.
Einkommensbeispiele
Tätigkeiten nach § 5 LuftSiG (Personenkontrolle) in
Baden-Württemberg: Erhöhung des Stundenentgelts von 17,16 Euro in
drei Schritten auf 19,01 Euro ab dem 1. Januar 2021 (insgesamt 10,8
Prozent)
Tätigkeiten nach § 5 LuftSiG (Personenkontrolle) in
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen:
Erhöhung des Stundenentgelts von 14,70 Euro in drei Schritten auf
19,01 Euro ab dem 1. Januar 2021 (insgesamt 29,32 Prozent)
Tätigkeiten nach §§ 8, 9 LuftSiG (Personal- und Warenkontrolle) in
Hessen: Erhöhung der Stundenentgelte von 15,72 Euro in drei Schritten
auf 17,73 Euro ab dem 1. Januar 2021 (insgesamt 12,79 Prozent)
Einfache Servicetätigkeiten in Hessen: Erhöhung des
Stundenentgelts von 10,07 Euro in drei Schritten auf 12,32 Euro ab
dem 1. Januar 2021 (insgesamt 22,34 Prozent)
Hintergrund
Neben regional vereinbarten Entgelttarifverträgen für die
Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen hatte der dbb bereits im Jahr
2013 mit dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) einen
bundesweit geltenden Manteltarifvertrag abgeschlossen, in dem unter
anderem Regelungen zu den Themen Arbeitszeit, Urlaub,
Entgeltfortzahlung, Jahressonderzahlung und Prämienleistungen
enthalten sind. Diese Mantelregelungen hatte der dbb zum Jahresende
2018 gekündigt, die Entgeltregelungen wurden ebenfalls gekündigt. In
den folgenden Tarifverhandlungen mit dem mittlerweile zuständigen
BDLS setzte sich der dbb für einen bundesweit geltenden
Entgelttarifvertrag, verbesserte Mantelregelungen sowie eine
Neuregelung des Entgeltrahmens - unter anderem der Zeitzuschläge -
ein. Die Beschäftigten - bundesweit insgesamt rund 23.000 - hatten
sich in mehreren Warnstreiks an den deutschen Verkehrsflughäfen,
unter anderem in Frankfurt am Main und Berlin, gegen die anfängliche
Verweigerungshaltung der Arbeitgeber protestiert und ihre Forderungen
mit Nachdruck vertreten.
Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Britta Ibald
Telefon: 030.4081-5550
Email: ibaldbr@dbb.de
Original-Content von: dbb beamtenbund und tarifunion, übermittelt durch news aktuell
Beschäftigten in der Luftsicherheit an Flughäfen hat sich der dbb mit
dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) geeinigt. Der
konsequente Einsatz der Luftsicherheitskräfte für ihre Forderungen
zahlt sich nun in Einkommenserhöhungen und weiteren verbesserten
Rahmenbedingungen für die Branche aus.
"Wir haben gemeinsam gekämpft und viel erreicht", freute sich dbb
Verhandlungsführer Volker Geyer unmittelbar nach dem erfolgreichen
Abschluss der Tarifverhandlungen am 24. Januar 2019 in Berlin. Die
vereinbarten Einkommenszuwächse bewegen sich je nach
Tätigkeitsbereich und Region während der dreijährigen Laufzeit
insgesamt zwischen rund 10,8 Prozent für die Personenkontrolle (§ 5
Luftsicherheitsgesetz) in Baden-Württemberg und 29,3 Prozent in
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
"Insgesamt ist damit in allen Bundesländern ein gutes Ergebnis
erzielt." Die nach wie vor bestehenden Unterschiede ergäben sich
aufgrund der Tatsache, dass die Entgelt-Tariflandschaft bei den
Sicherheitskräften bislang regional zersplittert war, und man sich
nun erstmals auf einen bundesweiten Tarifvertrag verständigt habe.
"Auch das ist ein großer Erfolg", betonte Geyer, der
stellvertretender Bundesvorsitzender und Tarifvorstand des dbb ist,
"es ist ein Bekenntnis zum Flächentarif, der gleiches Geld für
gleiche Arbeit sicherstellt. Sicher hätten wir gerne alle Entgelte
auf einmal glattgezogen, aber das war in diesem ersten Schritt leider
nicht vollumfänglich machbar. Gleichwohl haben wir den Arbeitgebern
weitere Zugeständnisse abgerungen", so Geyer, etwa eine Einigung auf
die Stärkung der Fachlichkeit und Verhandlungen über weitere
Verbesserungen von Mantelregelungen.
So wolle man sich gemeinsam dafür einsetzen, einen
Ausbildungsberuf "Geprüfte Fachkraft für Luftsicherheit" zu schaffen.
"Ein ganz wichtiges Signal, denn es ist in jeder Hinsicht
unangemessen, die wichtige und hochsensible Sicherheitsarbeit der
Kolleginnen und Kollegen als einfache 'Anlerntätigkeit'
herunterzuspielen und damit zu diskreditieren. Im Zweifel geht es
hier um Menschenleben, und deswegen ist die Expertise der Frauen und
Männer, die tagein, tagaus an den Sicherheitskontrollen ihren Dienst
tun, alles andere als eine einfache Angelegenheit. Dem wird nun
endlich auch von der Arbeitgeberseite Anerkennung gezollt", so Geyer.
Und in Kürze wollen dbb und BDLS dann auch über Zeitzuschläge,
Funktionszulagen und die Umwandlung von Entgelt in Freizeit
verhandeln.
Einkommensbeispiele
Tätigkeiten nach § 5 LuftSiG (Personenkontrolle) in
Baden-Württemberg: Erhöhung des Stundenentgelts von 17,16 Euro in
drei Schritten auf 19,01 Euro ab dem 1. Januar 2021 (insgesamt 10,8
Prozent)
Tätigkeiten nach § 5 LuftSiG (Personenkontrolle) in
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen:
Erhöhung des Stundenentgelts von 14,70 Euro in drei Schritten auf
19,01 Euro ab dem 1. Januar 2021 (insgesamt 29,32 Prozent)
Tätigkeiten nach §§ 8, 9 LuftSiG (Personal- und Warenkontrolle) in
Hessen: Erhöhung der Stundenentgelte von 15,72 Euro in drei Schritten
auf 17,73 Euro ab dem 1. Januar 2021 (insgesamt 12,79 Prozent)
Einfache Servicetätigkeiten in Hessen: Erhöhung des
Stundenentgelts von 10,07 Euro in drei Schritten auf 12,32 Euro ab
dem 1. Januar 2021 (insgesamt 22,34 Prozent)
Hintergrund
Neben regional vereinbarten Entgelttarifverträgen für die
Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen hatte der dbb bereits im Jahr
2013 mit dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) einen
bundesweit geltenden Manteltarifvertrag abgeschlossen, in dem unter
anderem Regelungen zu den Themen Arbeitszeit, Urlaub,
Entgeltfortzahlung, Jahressonderzahlung und Prämienleistungen
enthalten sind. Diese Mantelregelungen hatte der dbb zum Jahresende
2018 gekündigt, die Entgeltregelungen wurden ebenfalls gekündigt. In
den folgenden Tarifverhandlungen mit dem mittlerweile zuständigen
BDLS setzte sich der dbb für einen bundesweit geltenden
Entgelttarifvertrag, verbesserte Mantelregelungen sowie eine
Neuregelung des Entgeltrahmens - unter anderem der Zeitzuschläge -
ein. Die Beschäftigten - bundesweit insgesamt rund 23.000 - hatten
sich in mehreren Warnstreiks an den deutschen Verkehrsflughäfen,
unter anderem in Frankfurt am Main und Berlin, gegen die anfängliche
Verweigerungshaltung der Arbeitgeber protestiert und ihre Forderungen
mit Nachdruck vertreten.
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Telefon: 030.4081-5550
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Schlagwörter
Einkommen , Arbeit , Innenpolitik , Öffentlicher Dienst , Gewerkschaften , Verbände , Tarife , Wirtschaft ,
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