12.01.2024 08:00 | Statistisches Bundesamt | Geld & Wirtschaft
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12,3 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Dezember 2023 als im Dezember 2022
WIESBADEN (ots) -
- 19,0 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2023 als im Oktober 2022
- 11,7 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Oktober 2023 gegenüber Oktober 2022
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Dezember 2023 um 12,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im November 2023 hatte sie um 18,8 % gegenüber November 2022 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.
Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2023 gegenüber Oktober 2022 um 19,0 % gestiegen
Im Oktober 2023 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 481 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 19,0 % mehr als im Oktober 2022. Von Januar bis Oktober 2023 stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 24,1 % auf 14 751 Fälle. Von Januar bis Oktober 2022 lag die Zahl allerdings nur leicht über dem niedrigen Niveau des von Corona-Sonderregelungen geprägten Vergleichszeitraums des Jahres 2021 (+1,3 %). Verglichen mit dem Vergleichszeitraum des Vor-Corona-Jahres 2019 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen von Januar bis Oktober 2023 um 7,7 % niedriger.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im Oktober 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 1,6 Milliarden Euro. Im Oktober 2022 hatten die Forderungen bei rund 0,8 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Oktober 2023 in Deutschland insgesamt 4,4 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 8,1 Fällen. Dann folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 6,7 Fällen.
11,7 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Oktober 2023 als im Vorjahresmonat
Im Oktober 2023 gab es 5 631 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 11,7 % gegenüber Oktober 2022. Von Januar bis Oktober 2023 stiegen die Verbraucherinsolvenzen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,3 % auf 55 649 Fälle.
Methodische Hinweise:
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Dezember 2023, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen.
Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Daten bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Insolvenzen, Gewerbeanzeigen,
Telefon: +49 611 75 4592
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
- 19,0 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2023 als im Oktober 2022
- 11,7 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Oktober 2023 gegenüber Oktober 2022
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Dezember 2023 um 12,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im November 2023 hatte sie um 18,8 % gegenüber November 2022 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.
Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2023 gegenüber Oktober 2022 um 19,0 % gestiegen
Im Oktober 2023 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 481 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 19,0 % mehr als im Oktober 2022. Von Januar bis Oktober 2023 stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 24,1 % auf 14 751 Fälle. Von Januar bis Oktober 2022 lag die Zahl allerdings nur leicht über dem niedrigen Niveau des von Corona-Sonderregelungen geprägten Vergleichszeitraums des Jahres 2021 (+1,3 %). Verglichen mit dem Vergleichszeitraum des Vor-Corona-Jahres 2019 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen von Januar bis Oktober 2023 um 7,7 % niedriger.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im Oktober 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 1,6 Milliarden Euro. Im Oktober 2022 hatten die Forderungen bei rund 0,8 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Oktober 2023 in Deutschland insgesamt 4,4 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 8,1 Fällen. Dann folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 6,7 Fällen.
11,7 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Oktober 2023 als im Vorjahresmonat
Im Oktober 2023 gab es 5 631 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 11,7 % gegenüber Oktober 2022. Von Januar bis Oktober 2023 stiegen die Verbraucherinsolvenzen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,3 % auf 55 649 Fälle.
Methodische Hinweise:
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Dezember 2023, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen.
Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Daten bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Insolvenzen, Gewerbeanzeigen,
Telefon: +49 611 75 4592
www.destatis.de/kontakt
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Telefon: +49 611-75 34 44
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