09.07.2019 09:30 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Auto & Verkehr
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Wie Bundesregierung und Autokonzerne trickreich Autokäufer bei Spritverbrauch und CO2-Emissionen täuschen und gegen EU-Recht verstoßen
Berlin (ots) - Autokonzerne und Kfz-Handel täuschen Neuwagenkunden
systematisch mit schöngerechneten Spritverbräuchen und CO2-Emissionen
beim Autokauf - Erst mit dem Kfz-Steuerbescheid erfährt der Kunde die
offiziellen, in der Regel weit höheren Werte -
Bundeswirtschaftsministerium verzögert seit Jahren auf Druck der
Autokonzerne die Umstellung der Verbrauchsangaben auf den seit dem 1.
September 2018 vorgeschriebenen neuen Prüfzyklus WLTP - Deutsche
Umwelthilfe fordert Bundesregierung auf, die entsprechende
Rechtsverordnung sofort EU-konform anzupassen, sodass die Verbraucher
realistischere Angaben erhalten
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft dem
Bundeswirtschaftsministerium vor, die Autokonzerne bei der
systematischen Täuschung der Verbraucher mit zu niedrigen
Verbrauchsangaben aktiv zu bevorteilen. Seit dem 1. September 2018
werden Spritverbrauch und CO2-Emissionen nach dem WLTP-Prüfverfahren
ermittelt. Dieses führt zu deutlich höheren Werten, die auch Eingang
in die Kfz-Besteuerung finden. Dennoch verzögert Wirtschaftsminister
Peter Altmaier auf Wunsch der Autokonzerne seit Jahren die
Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
(Pkw-EnVKV). Absurde Folge: Die realistischeren, in der Regel
deutlich erhöhten Werte für Spritverbrauch und CO2-Emissionen werden
völlig legal von den Autokonzernen für die Bewerbung ihrer Fahrzeuge
in die sehr viel niedrigeren Werte des alten Prüfverfahrens
umgerechnet.
Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz fordert
deshalb eine sofortige Anpassung der Pkw-EnVKV an geltendes EU-Recht
und damit ehrlichere Verbrauchsangaben. Da die Kfz-Steuer nach den in
der Regel höheren WLTP-Werten ermittelt wird, erleben derzeit viele
Käufer bei der Zustellung des Steuerbescheides eine böse
Überraschung. Erst dann erfahren sie, wie spritdurstig bzw.
klimaschädlich ihr Fahrzeug ist.
Die DUH kritisiert diese besonders dreiste Verbrauchertäuschung
durch Industrie und Bundeswirtschaftsministerium als klimaschädlich
und verbraucherfeindlich. Jeder Verbraucher habe ein Recht,
unmittelbar die tatsächlichen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Werte aus
dem derzeit geltenden WLTP-Testverfahren zu erfahren. Doch selbst
wenn Verbraucher gezielt nachfragen, wird ihnen wahrheitswidrig
seitens Industrie und Kfz-Handel mitgeteilt, die schöngerechneten
niedrigen Werte seien die korrekt ermittelten.
"Bis heute hat das zuständige Bundeswirtschaftsministerium noch
nicht einmal einen Referentenentwurf vorgelegt - obwohl die
zugrundeliegende EU-Verordnung vom 1. Juni 2017 stammt. Die
Bundesregierung täuscht erneut gemeinsam mit den Autoherstellern die
Verbraucher, die klimafreundliche und sparsame Autos vorgegaukelt
bekommen, Spritschlucker und Klimakiller aber ausgeliefert",
kritisiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Auf wiederholte Nachfrage der DUH stellte das
Wirtschafsministerium einen ersten Entwurf für August 2019 in
Aussicht. Mittlerweile wurde auch dieses Ziel um nahezu ein weiteres
Jahr verschoben: Auf seiner Homepage kündigt das Ministerium die
Veröffentlichung der neuen Verordnung für Juli 2020 an. Bis dahin
dürfen die Autokonzerne ihre Spritschlucker weiterhin mit den nicht
mehr zulässigen NEFZ-Angaben verkaufen. "Angesichts der über 3
Millionen Fahrzeugkäufe wird in dieser Zeit eine gleichgroße Anzahl
an Verbrauchern systematisch getäuscht und im Nachhinein durch die
erhöhte, unangekündigte Steuer auch noch geschröpft", so Resch.
Nahezu täglich wenden sich Autokäufer an die DUH, die sich von den
versprochenen niedrigen Verbrauchswerten in der Werbung und den
Verkaufsprospekten getäuscht fühlen. So wurden dem Käufer eines
Peugeot 308 BlueHDi 130 Diesels CO2-Emissionen von 96 g/km in den
Kaufunterlagen bescheinigt. Den für Zulassung und Steuerbescheid
relevanten WLTP-Wert von 136 g/km erfuhr er erst aus dem
Steuerbescheid - ein Unterschied der CO2-Emissionen von über 40
Prozent, durch den sich die Kfz-Steuer um mehr als die Hälfte
verteuert. Zahlreiche Verbraucher haben der DUH gegenüber erklärt,
sie hätten sich für ein anderes Fahrzeug entschieden, wenn sie die
der Kfz-Steuer zugrunde gelegten Werte vor Abschluss des Kaufes
gewusst hätten.
Darüber hinaus bietet das intransparente WLTP-Verfahren den
Autoherstellern weiterhin Möglichkeiten, die CO2-Emissionen zu
manipulieren. Da die ab 2021 geltenden neuen CO2-Emissionsvorgaben
für Neuwagenflotten eine prozentuale Minderung von 37,5 Prozent bis
2030 vorsehen und nicht länger absolute Werte, lohnt es sich aktuell
für die Hersteller, besonders hohe und damit erstmals realitätsnahe
Werte zu ermitteln. So ist es einfacher, die geforderten
Minderungsziele für 2030 zu erreichen, denn es ist davon auszugehen,
dass die Autobauer die WLTP-Werte in Zukunft wieder systematisch
schönen werden.
Die Tricksereien mit den verschiedenen im Labor ermittelten
Verbrauchs- und CO2-Werten ist ein letzter Beleg für die unbedingte
Notwendigkeit realer Straßenmessungen. Die DUH fordert daher, dass
auch für die Ermittlung von CO2-Emissionen - ähnlich wie für
Schadstoffemissionen - ein Verfahren auf Basis von Straßenmessungen
Bestandteil der Typgenehmigung wird. "Klimaschutz im Straßenverkehr
funktioniert nur, wenn wir mit realistischen Verbrauchsangaben
arbeiten können. Dürfen die Autohersteller in einem realitätsfernen
Messverfahren weiterhin ungehindert die CO2-Emissionen ihrer Autos
schönrechnen, haben wir auch mit EU-weiten CO2-Vorgaben für
Neuwagenflotten nichts gewonnen. Sozialverträglicher Klimaschutz
sieht anders aus", so die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
der DUH, Barbara Metz.
Die DUH setzt sich seit über 20 Jahren für ehrliche
Spritverbrauchsangaben und CO2-Emissionen ein. In dieser Zeit ist die
Abweichung der Herstellerangaben von 7 Prozent auf 42 Prozent
angestiegen, obwohl das Prüfverfahren (NEFZ) unverändert blieb. Laut
ICCT (International Council on Clean Transportation) liegt die
derzeitige Abweichung bei 39 Prozent. Mit dem seit dem 1. September
2018 verbindlichen neuen Labor-Messverfahren WLTP (Worldwide
harmonized Light vehicles Test Procedure) sollten die Verbrauchswerte
ehrlicher werden. Nur in der Pkw-Werbung und im Autohaus werden diese
Werte nicht genannt.
Die derzeitige Kampagne "Get Real: Für ehrliche Spritangaben"
(LIFE15 GIC/DE/029 Close the gap) wird im Rahmen des LIFE-Programms
von der EU-Kommission gefördert.
Links:
- Zur Chronologie der Verschleppung der Pkw-EnVKV:
http://l.duh.de/p190709
- Zur Kampagnenwebseite: http://www.get-real.org
- Informationen zum Thema Spritverbrauch sowie das
Hintergrundpapier der Kampagne:
https://www.duh.de/projekte/die-spritluege/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
030 2400 86774, metz@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
systematisch mit schöngerechneten Spritverbräuchen und CO2-Emissionen
beim Autokauf - Erst mit dem Kfz-Steuerbescheid erfährt der Kunde die
offiziellen, in der Regel weit höheren Werte -
Bundeswirtschaftsministerium verzögert seit Jahren auf Druck der
Autokonzerne die Umstellung der Verbrauchsangaben auf den seit dem 1.
September 2018 vorgeschriebenen neuen Prüfzyklus WLTP - Deutsche
Umwelthilfe fordert Bundesregierung auf, die entsprechende
Rechtsverordnung sofort EU-konform anzupassen, sodass die Verbraucher
realistischere Angaben erhalten
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft dem
Bundeswirtschaftsministerium vor, die Autokonzerne bei der
systematischen Täuschung der Verbraucher mit zu niedrigen
Verbrauchsangaben aktiv zu bevorteilen. Seit dem 1. September 2018
werden Spritverbrauch und CO2-Emissionen nach dem WLTP-Prüfverfahren
ermittelt. Dieses führt zu deutlich höheren Werten, die auch Eingang
in die Kfz-Besteuerung finden. Dennoch verzögert Wirtschaftsminister
Peter Altmaier auf Wunsch der Autokonzerne seit Jahren die
Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
(Pkw-EnVKV). Absurde Folge: Die realistischeren, in der Regel
deutlich erhöhten Werte für Spritverbrauch und CO2-Emissionen werden
völlig legal von den Autokonzernen für die Bewerbung ihrer Fahrzeuge
in die sehr viel niedrigeren Werte des alten Prüfverfahrens
umgerechnet.
Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz fordert
deshalb eine sofortige Anpassung der Pkw-EnVKV an geltendes EU-Recht
und damit ehrlichere Verbrauchsangaben. Da die Kfz-Steuer nach den in
der Regel höheren WLTP-Werten ermittelt wird, erleben derzeit viele
Käufer bei der Zustellung des Steuerbescheides eine böse
Überraschung. Erst dann erfahren sie, wie spritdurstig bzw.
klimaschädlich ihr Fahrzeug ist.
Die DUH kritisiert diese besonders dreiste Verbrauchertäuschung
durch Industrie und Bundeswirtschaftsministerium als klimaschädlich
und verbraucherfeindlich. Jeder Verbraucher habe ein Recht,
unmittelbar die tatsächlichen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Werte aus
dem derzeit geltenden WLTP-Testverfahren zu erfahren. Doch selbst
wenn Verbraucher gezielt nachfragen, wird ihnen wahrheitswidrig
seitens Industrie und Kfz-Handel mitgeteilt, die schöngerechneten
niedrigen Werte seien die korrekt ermittelten.
"Bis heute hat das zuständige Bundeswirtschaftsministerium noch
nicht einmal einen Referentenentwurf vorgelegt - obwohl die
zugrundeliegende EU-Verordnung vom 1. Juni 2017 stammt. Die
Bundesregierung täuscht erneut gemeinsam mit den Autoherstellern die
Verbraucher, die klimafreundliche und sparsame Autos vorgegaukelt
bekommen, Spritschlucker und Klimakiller aber ausgeliefert",
kritisiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Auf wiederholte Nachfrage der DUH stellte das
Wirtschafsministerium einen ersten Entwurf für August 2019 in
Aussicht. Mittlerweile wurde auch dieses Ziel um nahezu ein weiteres
Jahr verschoben: Auf seiner Homepage kündigt das Ministerium die
Veröffentlichung der neuen Verordnung für Juli 2020 an. Bis dahin
dürfen die Autokonzerne ihre Spritschlucker weiterhin mit den nicht
mehr zulässigen NEFZ-Angaben verkaufen. "Angesichts der über 3
Millionen Fahrzeugkäufe wird in dieser Zeit eine gleichgroße Anzahl
an Verbrauchern systematisch getäuscht und im Nachhinein durch die
erhöhte, unangekündigte Steuer auch noch geschröpft", so Resch.
Nahezu täglich wenden sich Autokäufer an die DUH, die sich von den
versprochenen niedrigen Verbrauchswerten in der Werbung und den
Verkaufsprospekten getäuscht fühlen. So wurden dem Käufer eines
Peugeot 308 BlueHDi 130 Diesels CO2-Emissionen von 96 g/km in den
Kaufunterlagen bescheinigt. Den für Zulassung und Steuerbescheid
relevanten WLTP-Wert von 136 g/km erfuhr er erst aus dem
Steuerbescheid - ein Unterschied der CO2-Emissionen von über 40
Prozent, durch den sich die Kfz-Steuer um mehr als die Hälfte
verteuert. Zahlreiche Verbraucher haben der DUH gegenüber erklärt,
sie hätten sich für ein anderes Fahrzeug entschieden, wenn sie die
der Kfz-Steuer zugrunde gelegten Werte vor Abschluss des Kaufes
gewusst hätten.
Darüber hinaus bietet das intransparente WLTP-Verfahren den
Autoherstellern weiterhin Möglichkeiten, die CO2-Emissionen zu
manipulieren. Da die ab 2021 geltenden neuen CO2-Emissionsvorgaben
für Neuwagenflotten eine prozentuale Minderung von 37,5 Prozent bis
2030 vorsehen und nicht länger absolute Werte, lohnt es sich aktuell
für die Hersteller, besonders hohe und damit erstmals realitätsnahe
Werte zu ermitteln. So ist es einfacher, die geforderten
Minderungsziele für 2030 zu erreichen, denn es ist davon auszugehen,
dass die Autobauer die WLTP-Werte in Zukunft wieder systematisch
schönen werden.
Die Tricksereien mit den verschiedenen im Labor ermittelten
Verbrauchs- und CO2-Werten ist ein letzter Beleg für die unbedingte
Notwendigkeit realer Straßenmessungen. Die DUH fordert daher, dass
auch für die Ermittlung von CO2-Emissionen - ähnlich wie für
Schadstoffemissionen - ein Verfahren auf Basis von Straßenmessungen
Bestandteil der Typgenehmigung wird. "Klimaschutz im Straßenverkehr
funktioniert nur, wenn wir mit realistischen Verbrauchsangaben
arbeiten können. Dürfen die Autohersteller in einem realitätsfernen
Messverfahren weiterhin ungehindert die CO2-Emissionen ihrer Autos
schönrechnen, haben wir auch mit EU-weiten CO2-Vorgaben für
Neuwagenflotten nichts gewonnen. Sozialverträglicher Klimaschutz
sieht anders aus", so die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
der DUH, Barbara Metz.
Die DUH setzt sich seit über 20 Jahren für ehrliche
Spritverbrauchsangaben und CO2-Emissionen ein. In dieser Zeit ist die
Abweichung der Herstellerangaben von 7 Prozent auf 42 Prozent
angestiegen, obwohl das Prüfverfahren (NEFZ) unverändert blieb. Laut
ICCT (International Council on Clean Transportation) liegt die
derzeitige Abweichung bei 39 Prozent. Mit dem seit dem 1. September
2018 verbindlichen neuen Labor-Messverfahren WLTP (Worldwide
harmonized Light vehicles Test Procedure) sollten die Verbrauchswerte
ehrlicher werden. Nur in der Pkw-Werbung und im Autohaus werden diese
Werte nicht genannt.
Die derzeitige Kampagne "Get Real: Für ehrliche Spritangaben"
(LIFE15 GIC/DE/029 Close the gap) wird im Rahmen des LIFE-Programms
von der EU-Kommission gefördert.
Links:
- Zur Chronologie der Verschleppung der Pkw-EnVKV:
http://l.duh.de/p190709
- Zur Kampagnenwebseite: http://www.get-real.org
- Informationen zum Thema Spritverbrauch sowie das
Hintergrundpapier der Kampagne:
https://www.duh.de/projekte/die-spritluege/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
030 2400 86774, metz@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
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www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
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Governance , Wirtschaftsrecht , Umwelt , Verbraucher , Spritverbrauch , Bundesregierung , CO2-Emission , EU , Auto , Wirtschaft , Auto / Verkehr ,
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