11.12.2018 16:30 | Statistisches Bundesamt | Arbeit & Beruf
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Mindestlohn 2018: Deutschland in der EU-Spitzengruppe
Wiesbaden (ots) -
In Deutschland wurde der Mindestlohn Anfang 2017 auf 8,84 Euro pro
Stunde festgesetzt. Bei einer Vollzeitstelle entsprach dies einer
Lohnuntergrenze von 1 498 Euro brutto im Monat. Nach Empfehlung der
Mindestlohnkommission steigt der Mindestlohn per Verordnung ab 1.
Januar 2019 auf 9,19 Euro und ab 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto
pro Arbeitsstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, lag der Mindestlohn in Frankreich im Jahr 2018 auf
demselben Niveau wie in Deutschland bei 1 498 Euro brutto im Monat.
Nur in vier weiteren EU-Staaten lag er im Jahr 2018 höher. Zur
Spitzengruppe zählten außerdem Luxemburg (1 999 Euro), Irland (1 614
Euro), Niederlande (1 578 Euro im ersten Halbjahr, 1 594 Euro im
zweiten Halbjahr) und Belgien (1 563 Euro). Der französische
Präsident Emmanuel Macron hatte angekündigt, den Mindestlohn im
kommenden Jahr um 100 Euro monatlich anzuheben.
Im Gegensatz dazu wurden in den osteuropäischen Mitgliedstaaten
tendenziell deutlich niedrigere Mindestlöhne von maximal 500 Euro im
Monat gezahlt. Schlusslichter waren Bulgarien (261 Euro), Litauen
(400 Euro) und Rumänien (407 Euro).
2018 galt in 22 der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)
ein landesweiter und branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn.
Ausnahmen waren Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und
Zypern.
Mehr Informationen finden Sie im Themenbereich "Europa in Zahlen"
unter https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/BevoelkerungSoziales/Ar
beitsmarkt/Mindestloehne.html. Dort steht auch die Broschüre
"Arbeitsmarkt auf einen Blick - Deutschland und Europa" zum Download
zur Verfügung.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte:
Pressestelle,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 23 76,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
In Deutschland wurde der Mindestlohn Anfang 2017 auf 8,84 Euro pro
Stunde festgesetzt. Bei einer Vollzeitstelle entsprach dies einer
Lohnuntergrenze von 1 498 Euro brutto im Monat. Nach Empfehlung der
Mindestlohnkommission steigt der Mindestlohn per Verordnung ab 1.
Januar 2019 auf 9,19 Euro und ab 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto
pro Arbeitsstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, lag der Mindestlohn in Frankreich im Jahr 2018 auf
demselben Niveau wie in Deutschland bei 1 498 Euro brutto im Monat.
Nur in vier weiteren EU-Staaten lag er im Jahr 2018 höher. Zur
Spitzengruppe zählten außerdem Luxemburg (1 999 Euro), Irland (1 614
Euro), Niederlande (1 578 Euro im ersten Halbjahr, 1 594 Euro im
zweiten Halbjahr) und Belgien (1 563 Euro). Der französische
Präsident Emmanuel Macron hatte angekündigt, den Mindestlohn im
kommenden Jahr um 100 Euro monatlich anzuheben.
Im Gegensatz dazu wurden in den osteuropäischen Mitgliedstaaten
tendenziell deutlich niedrigere Mindestlöhne von maximal 500 Euro im
Monat gezahlt. Schlusslichter waren Bulgarien (261 Euro), Litauen
(400 Euro) und Rumänien (407 Euro).
2018 galt in 22 der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)
ein landesweiter und branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn.
Ausnahmen waren Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und
Zypern.
Mehr Informationen finden Sie im Themenbereich "Europa in Zahlen"
unter https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/BevoelkerungSoziales/Ar
beitsmarkt/Mindestloehne.html. Dort steht auch die Broschüre
"Arbeitsmarkt auf einen Blick - Deutschland und Europa" zum Download
zur Verfügung.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte:
Pressestelle,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 23 76,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Presseartikel schreiben
Möchten Sie auch eine Pressemitteilung oder interessanten Artikel zum Thema Arbeit & Beruf schreiben? Bei uns können Sie Ihre Mitteilungen kostenfrei veröffentlichen!
Info's für AutorenArtikel suchen
Das könnte Sie auch interessieren
Krise des deutschen Maschinenbaus spitzt sich zu
Köln (ots) - - Atradius: "Wir erwarten Anstieg der Insolvenzen in diesem Jahr im niedrigen zweistelligen Prozentbereich." Schlechte Nachrichten kurz vor Beginn der weltweiten Leitmesse für den M...Artikel lesenArbeitsmarkttrends 2024: Me Economy, Vier-Tage-Woche und der Einsatz von KI / Neuer ManpowerGroup Workforce-Report gibt Überblick
Frankfurt am Main (ots) - Immer mehr Beschäftigte wählen ihre Arbeitgeber ähnlich sorgfältig aus wie Produkte und Dienstleistungen, die sie im Alltag konsumieren. Diese Entwicklung hin zu einem beru...Artikel lesenWeinerzeugung 2023: Rückgang um 3,9 % auf 8,6 Millionen Hektoliter / 0,3 % weniger Wein und Most als im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2022
WIESBADEN (ots) - Im Jahr 2023 haben die Winzerinnen und Winzer in Deutschland 8,6 Millionen Hektoliter Wein und Most erzeugt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Wein- und M...Artikel lesenExporte in Nicht-EU-Staaten im Februar 2024: voraussichtlich +0,3 % zum Januar 2024
WIESBADEN (ots) - Exporte in Drittstaaten (kalender- und saisonbereinigte Warenausfuhren), Februar 2024 59,4 Milliarden Euro +0,3 % zum Vormonat -4,5 % zum Vorjahresmonat Exporte in Drittstaaten...Artikel lesenDurchbruch im Nachweis- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Textform statt Schriftform
Berlin (ots) - Zum Beschluss der Bundesregierung, im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV die Schriftform im Nachweis- und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch die Textform zu ersetz...Artikel lesenMeistgelesen
- Straßenverkehrsunfälle im 1. Halbjahr 2023: 2 700 weniger Verletzte als im Vorjahreszeitraum / Zahl der Verkehrstoten nahezu unverändert, aber 5 % mehr Unfälle als im 1. Halbjahr 2022
- Heizkostenabrechnung 2022: Gestiegene Energiepreise lassen hohe Nachzahlungen befürchten - trotz geringerem Energieverbrauch
- Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Mai 2023: +6,4 % zum Vormonat / Auftragseingang ohne Großaufträge: +3,2 %
- Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe im Dezember 2022: -0,4 % zum Vormonat / Auftragsbestand im Jahr 2022 nur noch leicht gestiegen, allerdings 30,8 % höher als vor der Corona-Krise
- Wirtschaftliche Annäherung zwischen den USA und Europa unter Joe Biden - Brossardt: "Protektionismus schadet dem Welthandel"