16.11.2018 08:00 | Statistisches Bundesamt | Sonstige Nachrichten
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Durchschnittserlös bei Strom 2017 um 1,3 % gegenüber Vorjahr gestiegen/Grenzpreis zur Berechnung der Konzessionsabgabe: +0,2 % zum Vorjahr
Wiesbaden (ots) - Die Energieversorgungsunternehmen nahmen im Jahr
2017 bei der Abgabe von Strom an alle Letztverbraucher im
Durchschnitt 16,27 Cent je Kilowattstunde ein. Nach vorläufigen
Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war das ein Plus von
1,3 % gegenüber 2016. Der Durchschnittserlös bei der Abgabe an
Haushaltskunden lag bei 24,15 Cent je Kilowattstunde. Dies entsprach
nahezu dem Vorjahreswert (+0,2 %).
Der durchschnittliche Erlös für Stromlieferungen an
Sondervertragskunden (zum Beispiel energieintensive
Industriebetriebe) nahm im Jahr 2017 um 0,2 % auf 12,50 Cent je
Kilowattstunde zu. Bei diesem Wert handelt es sich um den sogenannten
Grenzpreis, der die gesetzliche Grundlage zur Berechnung der
Konzessionsabgabe darstellt. Konzessionsabgaben sind Entgelte, die
die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen,
öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von
Leitungen nutzen zu dürfen, um Letztverbraucher mit Strom zu
versorgen.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte:
Energie, Ver- und Entsorgungswirtschaft,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 29 29,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
2017 bei der Abgabe von Strom an alle Letztverbraucher im
Durchschnitt 16,27 Cent je Kilowattstunde ein. Nach vorläufigen
Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war das ein Plus von
1,3 % gegenüber 2016. Der Durchschnittserlös bei der Abgabe an
Haushaltskunden lag bei 24,15 Cent je Kilowattstunde. Dies entsprach
nahezu dem Vorjahreswert (+0,2 %).
Der durchschnittliche Erlös für Stromlieferungen an
Sondervertragskunden (zum Beispiel energieintensive
Industriebetriebe) nahm im Jahr 2017 um 0,2 % auf 12,50 Cent je
Kilowattstunde zu. Bei diesem Wert handelt es sich um den sogenannten
Grenzpreis, der die gesetzliche Grundlage zur Berechnung der
Konzessionsabgabe darstellt. Konzessionsabgaben sind Entgelte, die
die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen,
öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von
Leitungen nutzen zu dürfen, um Letztverbraucher mit Strom zu
versorgen.
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