24.05.2019 10:00 | Pro Generika e.V. | Sport & Gesundheit
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Zahl des Monats Mai: 97,2 Prozent
Berlin (ots) - Immer weniger Hersteller sichern die
Medikamentenversorgung für immer mehr Patienten. Was das für die
Versorgungssicherheit bedeutet, zeigt das Beispiel Methotrexat (MTX).
Das Arzneimittel, das u.a. gegen Krebserkrankungen und Rheuma
eingesetzt wird, wird fast vollständig - zu 97,2 Prozent - von nur
drei Herstellern produziert. Das Problem zeigt sich erst auf den
zweiten Blick: Denn hinter drei Herstellern kann ein einziger
Wirkstofflieferant stehen!
- 2018 wurden rund 1,1 Millionen Packungen MTX verschrieben und
verkauft
- Für 97,2 Prozent der MTX-Packungen waren nur drei Hersteller
verantwortlich
- Knapp die Hälfte aller Rabattverträge für MTX wurden sogar mit
nur einem Unternehmen geschlossen
MTX ist kein Einzelfall, bei anderen Medikamenten ist es ganz
ähnlich. Die Marktverengung nimmt immer mehr zu - und die Folgen
können dramatisch sein. Denn: Im Fall eines Lieferengpasses können
andere Hersteller nicht einspringen. Unternehmen, die keinen Vertrag
mit der Krankenkasse schließen konnten, nehmen den Wirkstoff - etwa
bis zur Ausschreibung des nächsten Rabattvertrages - oder gleich ganz
aus ihrem Portfolio. Kurzfristig können sie eine Versorgungslücke
also nicht schließen.
Das neue Gesetz zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit
(GSAV), das voraussichtlich im Juli dieses Jahres in Kraft tritt,
löst das Problem der Oligopolisierung von Wirkstoffherstellern nicht.
Zwar wurden Vorgaben zum Abschluss von Rabattverträgen formuliert:
So sind die Krankenkassen künftig gehalten, beim Abschluss ihrer
Verträge "sowohl der Vielfalt der Anbieter als auch der
Gewährleistung einer unterbrechungsfreien und bedarfsgerechten
Lieferfähigkeit Rechnung zu tragen". Eine gesetzliche Verpflichtung
zum Vertragsabschluss mit mehreren Herstellern, die aus
unterschiedlichen Quellen ihre Wirkstoffe beziehen, besteht aber
nicht.
Damit sind Rabattverträge, bei denen nur ein einziger Hersteller
die Patienten der Kasse versorgt, weiterhin möglich. Und das, obwohl
die letzten Jahre klar gezeigt haben: Reine Apelle, deren Inhalte
gesetzlich nicht festgeschrieben sind, verändern die Mechanismen der
Marktverengung nicht.
Hier finden Sie unsere aktuelle Publikation "Generika in Zahlen
2018" - vorab exklusiv als Download.
Pressekontakt:
Pro Generika e.V.
Anna Steinbach
Leiterin Kommunikation
Tel. 030/81616090
www.progenerika.de
http://twitter.com/progenerika
Original-Content von: Pro Generika e.V., übermittelt durch news aktuell
Medikamentenversorgung für immer mehr Patienten. Was das für die
Versorgungssicherheit bedeutet, zeigt das Beispiel Methotrexat (MTX).
Das Arzneimittel, das u.a. gegen Krebserkrankungen und Rheuma
eingesetzt wird, wird fast vollständig - zu 97,2 Prozent - von nur
drei Herstellern produziert. Das Problem zeigt sich erst auf den
zweiten Blick: Denn hinter drei Herstellern kann ein einziger
Wirkstofflieferant stehen!
- 2018 wurden rund 1,1 Millionen Packungen MTX verschrieben und
verkauft
- Für 97,2 Prozent der MTX-Packungen waren nur drei Hersteller
verantwortlich
- Knapp die Hälfte aller Rabattverträge für MTX wurden sogar mit
nur einem Unternehmen geschlossen
MTX ist kein Einzelfall, bei anderen Medikamenten ist es ganz
ähnlich. Die Marktverengung nimmt immer mehr zu - und die Folgen
können dramatisch sein. Denn: Im Fall eines Lieferengpasses können
andere Hersteller nicht einspringen. Unternehmen, die keinen Vertrag
mit der Krankenkasse schließen konnten, nehmen den Wirkstoff - etwa
bis zur Ausschreibung des nächsten Rabattvertrages - oder gleich ganz
aus ihrem Portfolio. Kurzfristig können sie eine Versorgungslücke
also nicht schließen.
Das neue Gesetz zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit
(GSAV), das voraussichtlich im Juli dieses Jahres in Kraft tritt,
löst das Problem der Oligopolisierung von Wirkstoffherstellern nicht.
Zwar wurden Vorgaben zum Abschluss von Rabattverträgen formuliert:
So sind die Krankenkassen künftig gehalten, beim Abschluss ihrer
Verträge "sowohl der Vielfalt der Anbieter als auch der
Gewährleistung einer unterbrechungsfreien und bedarfsgerechten
Lieferfähigkeit Rechnung zu tragen". Eine gesetzliche Verpflichtung
zum Vertragsabschluss mit mehreren Herstellern, die aus
unterschiedlichen Quellen ihre Wirkstoffe beziehen, besteht aber
nicht.
Damit sind Rabattverträge, bei denen nur ein einziger Hersteller
die Patienten der Kasse versorgt, weiterhin möglich. Und das, obwohl
die letzten Jahre klar gezeigt haben: Reine Apelle, deren Inhalte
gesetzlich nicht festgeschrieben sind, verändern die Mechanismen der
Marktverengung nicht.
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