27.09.2018 16:31 | AOK Baden-Württemberg | Sport & Gesundheit
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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Mehr Geld muss zu mehr Qualität führen / Personaluntergrenzen im Krankenhaus können nur ein erster Schritt sein
Stuttgart (ots) - Im laufenden Jahr wird allein die AOK
Baden-Württemberg über 4 Milliarden Euro für den Betrieb der
Krankenhäuser im Land ausgeben - gut 3 Prozent mehr als noch im Jahr
zuvor. Weitere 121 Millionen Euro stellt sie für die Ausbildung von
Pflegekräften in den Kliniken bereit - ein Plus von 7,6 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr. "Die aktuellen finanziellen Mittel reichen
aus, um genügend Pflegerinnen und Pfleger in den Kliniken zu
beschäftigen und sie für ihre Arbeit auch angemessen zu vergüten", so
Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK
Baden-Württemberg. Weitere Gesetze dürften nicht dazu führen, die
finanzielle Last noch zu steigern, ohne dass positive Auswirkungen
auf die Qualität gesichert seien.
Am heutigen Donnerstag (27.09.2018) berät der Deutsche Bundestag
in erster Lesung das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG). Unter
anderem sieht es vor, dass Klinikbetreibern zukünftig jede neu
geschaffene Stelle in der Pflege am Bett aus Versichertengeldern
finanziert wird. "Im Interesse der Versicherten muss ein weiteres
finanzielles Plus für die Krankenhäuser mit klaren Qualitäts- und
Leistungsverbesserungen verbunden sein", so Hermann. So könnten die
im Gesetz geplanten Personaluntergrenzen nur ein erster Schritt sein
und dürften nicht zum Maßstab für gute Pflege werden. Sie definierten
lediglich Untergrenzen im Sinn von Mindestanforderungen. "Gute Pflege
erfordert ausreichend und bezogen auf das Leistungsspektrum gut
qualifizierte Pflegekräfte, die die Patientinnen und Patienten gemäß
deren Pflegeanforderungen versorgen. Dafür müssen schnellstmöglich
eine Definition für gute Qualität in der Pflege und ein
Pflegepersonalbemessungsinstrument erarbeitet werden", so Hermann.
Sowohl die Durchschnittswertbetrachtung im Vergleich mit anderen
Staaten als auch die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen seien
dafür nicht geeignet. "Erforderlich ist vielmehr die wissenschaftlich
fundierte Erarbeitung eines manipulationsresistenten
Bemessungsinstruments, mit dem der medizinisch-pflegerische Bedarf je
Leistung möglichst dokumentationsarm abgebildet werden kann", so
Hermann. Dabei sei auch der Qualifikationsmix der Pflegekräfte zu
berücksichtigen.
Pressekontakt:
AOK Baden-Württemberg
Pressestelle
Presselstr. 19
70191 Stuttgart
Telefon: 0711 2593 - 229
Telefax: 0711 2593 - 100
E-Mail: presse@bw.aok.de
www.aok-bw-presse.de
Original-Content von: AOK Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell
Baden-Württemberg über 4 Milliarden Euro für den Betrieb der
Krankenhäuser im Land ausgeben - gut 3 Prozent mehr als noch im Jahr
zuvor. Weitere 121 Millionen Euro stellt sie für die Ausbildung von
Pflegekräften in den Kliniken bereit - ein Plus von 7,6 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr. "Die aktuellen finanziellen Mittel reichen
aus, um genügend Pflegerinnen und Pfleger in den Kliniken zu
beschäftigen und sie für ihre Arbeit auch angemessen zu vergüten", so
Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK
Baden-Württemberg. Weitere Gesetze dürften nicht dazu führen, die
finanzielle Last noch zu steigern, ohne dass positive Auswirkungen
auf die Qualität gesichert seien.
Am heutigen Donnerstag (27.09.2018) berät der Deutsche Bundestag
in erster Lesung das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG). Unter
anderem sieht es vor, dass Klinikbetreibern zukünftig jede neu
geschaffene Stelle in der Pflege am Bett aus Versichertengeldern
finanziert wird. "Im Interesse der Versicherten muss ein weiteres
finanzielles Plus für die Krankenhäuser mit klaren Qualitäts- und
Leistungsverbesserungen verbunden sein", so Hermann. So könnten die
im Gesetz geplanten Personaluntergrenzen nur ein erster Schritt sein
und dürften nicht zum Maßstab für gute Pflege werden. Sie definierten
lediglich Untergrenzen im Sinn von Mindestanforderungen. "Gute Pflege
erfordert ausreichend und bezogen auf das Leistungsspektrum gut
qualifizierte Pflegekräfte, die die Patientinnen und Patienten gemäß
deren Pflegeanforderungen versorgen. Dafür müssen schnellstmöglich
eine Definition für gute Qualität in der Pflege und ein
Pflegepersonalbemessungsinstrument erarbeitet werden", so Hermann.
Sowohl die Durchschnittswertbetrachtung im Vergleich mit anderen
Staaten als auch die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen seien
dafür nicht geeignet. "Erforderlich ist vielmehr die wissenschaftlich
fundierte Erarbeitung eines manipulationsresistenten
Bemessungsinstruments, mit dem der medizinisch-pflegerische Bedarf je
Leistung möglichst dokumentationsarm abgebildet werden kann", so
Hermann. Dabei sei auch der Qualifikationsmix der Pflegekräfte zu
berücksichtigen.
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