18.02.2019 10:19 | BLL - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. | Sonstige Nachrichten
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Veröffentlichung von Unternehmensnamen - Lebensmittelwirtschaft hält zeitnahe Überarbeitung der in der Kritik stehenden Rechtsvorgaben für erforderlich
Berlin (ots) - Der Bund für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde e. V. (BLL) fordert eine grundlegende Überarbeitung
der rechtlichen Vorgaben für die Veröffentlichung von
Unternehmensnamen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB),
um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen und weitere
zeitintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Das
erklärt Dr. Marcus Girnau, stellvertretender BLL-Hauptgeschäftsführer
anlässlich der heutigen Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für
Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag: "Der vorliegende
Gesetzentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel-
und Futtermittelgesetzbuches kann nur ein erster Schritt sein, um die
vom Bundesverfassungsgericht geforderte Löschungsfrist für
Veröffentlichungen schnell umzusetzen. Mit der vorgesehenen
Löschfrist von sechs Monaten hat die Bundesregierung im Hinblick auf
den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Obergrenze gewählt, die
keinesfalls ausgeweitet werden darf. Demgegenüber wäre angesichts
aktueller Gerichtsurteile sogar eher an eine weitere Differenzierung
der Löschungsfrist, z.B. bei geringfügigen Verstößen, zu denken. Mit
Blick auf die allseits geforderte grundlegende Überarbeitung der
Rechtsgrundlage für Namensveröffentlichungen regen wir zunächst eine
umfassende Fachdiskussion mit allen Beteiligten im Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft an. Nur auf diese Weise kann für
Behörden, Wirtschaft und Verbraucher Rechtssicherheit geschaffen
werden."
Erneut soll nach Anträgen der Fraktionen "Die Linke" und "Bündnis
90/Die Grünen" auch über die verpflichtende Einführung einer farblich
bewertenden Hygieneampel diskutiert werden. Dr. Girnau bekräftigt
deshalb die Kritik des Spitzenverbands der Lebensmittelwirtschaft am
Smiley-System: "Die Tendenz der Verschiebung des behördlichen
Instrumentariums weg von Sanktionen und Betriebsschließungen hin zu
Maßnahmen einer Verhaltensänderung durch Veröffentlichungen im
Internet ist rechtlich bedenklich. Es wäre viel zielführender, die
amtliche Lebensmittelüberwachung in personeller und finanzieller
Hinsicht zu stärken, um den Regelvollzug wirksamer zu machen. Der
oftmals herangezogene Vergleich mit der Smiley-Kennzeichnung in
Dänemark ist insoweit nicht tragfähig, als die dänischen
Rahmenbedingungen nicht auf Deutschland übertragbar sind. Dänemark
hat deutlich weniger Betriebe als Deutschland, aber im Verhältnis
mehr Kontrolleure, was sich entscheidend auf die Realisierung der
rechtlich zwingenden zeitnahen Wiederholungkontrollen nach der
Beseitigung der Mängel auswirkt. Hierfür fehlt es in Deutschland an
Überwachungspersonal."
Zuletzt hatten die Organisationen Foodwatch und FragDenStaat mit
Veröffentlichung des Portals "Topf Secret" die Einführung eines
Smiley-System gefordert. Angesichts der Erfahrungen mit "Topf Secret"
fordert der BLL eine klarstellende Änderung des
Verbraucherinformationsgesetzes (VIG): "Die Veröffentlichung der
individuellen Korrespondenz einzelner Verbraucherinnen und
Verbrauchern mit Behörden steht im Widerspruch zum Sinn und Zweck des
VIG", erläutert Dr. Girnau. "Individuell beantragte Behördenauskünfte
nach VIG und behördliche Veröffentlichungen im Internet sollten
strikt unterschieden werden. Der Gesetzgeber sollte diese
Unterscheidung dringend im Wortlaut des VIG klarstellen."
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) Der
BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm
gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten
Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und
angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.
Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Dr. Marcus Girnau
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-129, Fax: +49 30 206143-229, E-Mail:
mgirnau@bll.de
BLL-Öffentlichkeitsarbeit
Manon Struck-Pacyna
Tel.: +49 30 206143-127, Fax: +49 30 206143-227
E-Mail: mstruck@bll.de, Internet: www.bll.de
Twitter: https://twitter.com/BLL_de, Facebook:
www.facebook.com/BLL.de
Original-Content von: BLL - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V., übermittelt durch news aktuell
Lebensmittelkunde e. V. (BLL) fordert eine grundlegende Überarbeitung
der rechtlichen Vorgaben für die Veröffentlichung von
Unternehmensnamen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB),
um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen und weitere
zeitintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Das
erklärt Dr. Marcus Girnau, stellvertretender BLL-Hauptgeschäftsführer
anlässlich der heutigen Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für
Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag: "Der vorliegende
Gesetzentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel-
und Futtermittelgesetzbuches kann nur ein erster Schritt sein, um die
vom Bundesverfassungsgericht geforderte Löschungsfrist für
Veröffentlichungen schnell umzusetzen. Mit der vorgesehenen
Löschfrist von sechs Monaten hat die Bundesregierung im Hinblick auf
den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Obergrenze gewählt, die
keinesfalls ausgeweitet werden darf. Demgegenüber wäre angesichts
aktueller Gerichtsurteile sogar eher an eine weitere Differenzierung
der Löschungsfrist, z.B. bei geringfügigen Verstößen, zu denken. Mit
Blick auf die allseits geforderte grundlegende Überarbeitung der
Rechtsgrundlage für Namensveröffentlichungen regen wir zunächst eine
umfassende Fachdiskussion mit allen Beteiligten im Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft an. Nur auf diese Weise kann für
Behörden, Wirtschaft und Verbraucher Rechtssicherheit geschaffen
werden."
Erneut soll nach Anträgen der Fraktionen "Die Linke" und "Bündnis
90/Die Grünen" auch über die verpflichtende Einführung einer farblich
bewertenden Hygieneampel diskutiert werden. Dr. Girnau bekräftigt
deshalb die Kritik des Spitzenverbands der Lebensmittelwirtschaft am
Smiley-System: "Die Tendenz der Verschiebung des behördlichen
Instrumentariums weg von Sanktionen und Betriebsschließungen hin zu
Maßnahmen einer Verhaltensänderung durch Veröffentlichungen im
Internet ist rechtlich bedenklich. Es wäre viel zielführender, die
amtliche Lebensmittelüberwachung in personeller und finanzieller
Hinsicht zu stärken, um den Regelvollzug wirksamer zu machen. Der
oftmals herangezogene Vergleich mit der Smiley-Kennzeichnung in
Dänemark ist insoweit nicht tragfähig, als die dänischen
Rahmenbedingungen nicht auf Deutschland übertragbar sind. Dänemark
hat deutlich weniger Betriebe als Deutschland, aber im Verhältnis
mehr Kontrolleure, was sich entscheidend auf die Realisierung der
rechtlich zwingenden zeitnahen Wiederholungkontrollen nach der
Beseitigung der Mängel auswirkt. Hierfür fehlt es in Deutschland an
Überwachungspersonal."
Zuletzt hatten die Organisationen Foodwatch und FragDenStaat mit
Veröffentlichung des Portals "Topf Secret" die Einführung eines
Smiley-System gefordert. Angesichts der Erfahrungen mit "Topf Secret"
fordert der BLL eine klarstellende Änderung des
Verbraucherinformationsgesetzes (VIG): "Die Veröffentlichung der
individuellen Korrespondenz einzelner Verbraucherinnen und
Verbrauchern mit Behörden steht im Widerspruch zum Sinn und Zweck des
VIG", erläutert Dr. Girnau. "Individuell beantragte Behördenauskünfte
nach VIG und behördliche Veröffentlichungen im Internet sollten
strikt unterschieden werden. Der Gesetzgeber sollte diese
Unterscheidung dringend im Wortlaut des VIG klarstellen."
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) Der
BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm
gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten
Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und
angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.
Für weitere Informationen:
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Dr. Marcus Girnau
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
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Tel.: +49 30 206143-129, Fax: +49 30 206143-229, E-Mail:
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Schlagwörter
Smiley-System , Gesetze , Unternehmensname , Hygieneampel , Verbände , Verbraucher , Lebensmittel , Politik , Wirtschaft , Handel ,
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