17.08.2018 10:31 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Sonstige Nachrichten
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Bundesregierung blockiert Umsetzung der EU-Abgasstandards für Kohlekraftwerke
Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe kritisiert, dass die Umsetzung
EU-weit verbindlicher Abgasvorschriften in nationale Gesetzgebung zum
16.8.2018 nicht erfolgt ist - Energiesektor nach dem Verkehr der
Hauptverursacher des Luftschadstoffs Stickstoffoxid (NOx) - Neben der
Autoindustrie protegiert die Bundesregierung auch die Kohleindustrie
zu Lasten der Gesundheit- Verzögerung verhindert die erforderliche
Nachrüstung von Kohlekraftwerken zur Minderung gesundheitsschädlicher
Emissionen aus der Kohleverbrennung - Ab 2021 müssen neue
Abgasstandards eingehalten werden
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Bundesregierung auf,
die Umsetzung EU-weit verbindlicher Vorgaben für die Abgasreinigung
von Kohlekraftwerken unverzüglich in nationales Recht umzusetzen. Nur
so kann eine Verzögerung bei der Einhaltung der neuen Abgasstandards
für Kohlekraftwerke ab 2021 vermieden werden. Aus Sicht des Umwelt-
und Verbraucherschutzverbandes zeigt sich an der Blockadehaltung
abermals, welch geringen Stellenwert die "Saubere Luft" und der
Klimaschutz für die Bundesregierung haben.
Die Energieerzeugung trägt nach dem Verkehr am stärksten zur
Belastung der Luft mit dem für Mensch und Umwelt giftigen
Stickstoffoxid (NOx) bei. Insgesamt werden durch die Energieerzeugung
jährlich etwa 300.000 Tonnen NOx ausgestoßen - und das seit 20
Jahren.
Im August 2017 hat die EU neue Standards für die Abgasreinigung
bei Braun- und Steinkohlekraftwerken - gegen den vorherigen
Widerstand durch die Bundesrepublik - veröffentlicht. Die
EU-Anforderungen bilden den Stand der Technik bei der Abgasreinigung
für Kohlekraftwerke ab und müssen ab August 2021 eingehalten werden.
Die Frist zur Umsetzung der EU-Vorgabe in die
Bundesimmissionsschutzgesetzgebung zum 16.8.2018 hat die
Bundesregierung tatenlos verstreichen lassen. Die DUH befürchtet,
dass damit auch die Einhaltung der neuen Abgasstandards ab August
2021 gefährdet ist. Dabei könnten die zur Einhaltung der neuen
Standards erforderlichen Nachrüstungen die NOx-Emissionen um zwei
Drittel reduzieren.
"Allen Klimaschutzversprechen zum Trotz sind in Deutschland immer
noch zu viele und zu dreckige Kohlekraftwerke aktiv. Die Technik, um
die Anlagen deutlich sauberer zu machen und damit faktisch Leben zu
retten, ist vorhanden. Die deutsche Bundesregierung hält jedoch nicht
nur über die deutsche Automobilindustrie ihre schützende Hand,
sondern auch über die Betreiber von Deutschlands Kohlekraftwerken.
Diese haben über viele Jahre sehr viel Geld mit den Anlagen verdient.
Welche Begründung kann es für eine Regierung geben, die Umsetzung
dieser Technik nicht zu verlangen?" sagt Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH. "Der Ausstieg aus der Kohle als
Energieträger ist eine der zentralen Voraussetzungen, um die
Klimaschutzziele zu erreichen und daher unabwendbar. Für die Kohle
wie für den Dieselantrieb gilt: Solange sie noch genutzt werden,
müssen sie so sauber sein, wie technisch möglich. Die Bundesregierung
darf sich geltender Rechtsvorgaben nicht länger widersetzen", so
Resch weiter.
Während Stickoxidemissionen aus Dieselfahrzeugen vor allem im
städtischen Bereich zu hohen Belastungen und Überschreitungen von
Luftqualitätsgrenzwerten führen, tragen Emissionen aus Kraftwerken
wesentlich zur Hintergrundbelastung bei. Den aus der
Hintergrundbelastung entstehenden negativen gesundheitlichen Effekt
hat das Umweltbundesamt in einer im März dieses Jahres
veröffentlichten Studie ermittelt. Für das Jahr 2014 sind demnach
6.000 vorzeitige Todesfälle sowie mehr als 400.000 Krankheitsfälle
von Asthma und Diabetes der Hintergrundbelastung zuzuordnen. Das
Aktionsbündnis "Europe beyond coal" quantifiziert die
gesundheitlichen Folgen von Schadstoffemissionen aus den in
Deutschland betriebenen 86 Kohlekraftwerken für das Jahr 2015 mit
3.850 vorzeitigen Todesfällen sowie unter anderem 79.000
Asthmaanfällen von Kindern. Neben Stickoxid sind Feinstaub und Ozon
weitere relevante Schadstoffe.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400 86772, saar@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
EU-weit verbindlicher Abgasvorschriften in nationale Gesetzgebung zum
16.8.2018 nicht erfolgt ist - Energiesektor nach dem Verkehr der
Hauptverursacher des Luftschadstoffs Stickstoffoxid (NOx) - Neben der
Autoindustrie protegiert die Bundesregierung auch die Kohleindustrie
zu Lasten der Gesundheit- Verzögerung verhindert die erforderliche
Nachrüstung von Kohlekraftwerken zur Minderung gesundheitsschädlicher
Emissionen aus der Kohleverbrennung - Ab 2021 müssen neue
Abgasstandards eingehalten werden
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Bundesregierung auf,
die Umsetzung EU-weit verbindlicher Vorgaben für die Abgasreinigung
von Kohlekraftwerken unverzüglich in nationales Recht umzusetzen. Nur
so kann eine Verzögerung bei der Einhaltung der neuen Abgasstandards
für Kohlekraftwerke ab 2021 vermieden werden. Aus Sicht des Umwelt-
und Verbraucherschutzverbandes zeigt sich an der Blockadehaltung
abermals, welch geringen Stellenwert die "Saubere Luft" und der
Klimaschutz für die Bundesregierung haben.
Die Energieerzeugung trägt nach dem Verkehr am stärksten zur
Belastung der Luft mit dem für Mensch und Umwelt giftigen
Stickstoffoxid (NOx) bei. Insgesamt werden durch die Energieerzeugung
jährlich etwa 300.000 Tonnen NOx ausgestoßen - und das seit 20
Jahren.
Im August 2017 hat die EU neue Standards für die Abgasreinigung
bei Braun- und Steinkohlekraftwerken - gegen den vorherigen
Widerstand durch die Bundesrepublik - veröffentlicht. Die
EU-Anforderungen bilden den Stand der Technik bei der Abgasreinigung
für Kohlekraftwerke ab und müssen ab August 2021 eingehalten werden.
Die Frist zur Umsetzung der EU-Vorgabe in die
Bundesimmissionsschutzgesetzgebung zum 16.8.2018 hat die
Bundesregierung tatenlos verstreichen lassen. Die DUH befürchtet,
dass damit auch die Einhaltung der neuen Abgasstandards ab August
2021 gefährdet ist. Dabei könnten die zur Einhaltung der neuen
Standards erforderlichen Nachrüstungen die NOx-Emissionen um zwei
Drittel reduzieren.
"Allen Klimaschutzversprechen zum Trotz sind in Deutschland immer
noch zu viele und zu dreckige Kohlekraftwerke aktiv. Die Technik, um
die Anlagen deutlich sauberer zu machen und damit faktisch Leben zu
retten, ist vorhanden. Die deutsche Bundesregierung hält jedoch nicht
nur über die deutsche Automobilindustrie ihre schützende Hand,
sondern auch über die Betreiber von Deutschlands Kohlekraftwerken.
Diese haben über viele Jahre sehr viel Geld mit den Anlagen verdient.
Welche Begründung kann es für eine Regierung geben, die Umsetzung
dieser Technik nicht zu verlangen?" sagt Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH. "Der Ausstieg aus der Kohle als
Energieträger ist eine der zentralen Voraussetzungen, um die
Klimaschutzziele zu erreichen und daher unabwendbar. Für die Kohle
wie für den Dieselantrieb gilt: Solange sie noch genutzt werden,
müssen sie so sauber sein, wie technisch möglich. Die Bundesregierung
darf sich geltender Rechtsvorgaben nicht länger widersetzen", so
Resch weiter.
Während Stickoxidemissionen aus Dieselfahrzeugen vor allem im
städtischen Bereich zu hohen Belastungen und Überschreitungen von
Luftqualitätsgrenzwerten führen, tragen Emissionen aus Kraftwerken
wesentlich zur Hintergrundbelastung bei. Den aus der
Hintergrundbelastung entstehenden negativen gesundheitlichen Effekt
hat das Umweltbundesamt in einer im März dieses Jahres
veröffentlichten Studie ermittelt. Für das Jahr 2014 sind demnach
6.000 vorzeitige Todesfälle sowie mehr als 400.000 Krankheitsfälle
von Asthma und Diabetes der Hintergrundbelastung zuzuordnen. Das
Aktionsbündnis "Europe beyond coal" quantifiziert die
gesundheitlichen Folgen von Schadstoffemissionen aus den in
Deutschland betriebenen 86 Kohlekraftwerken für das Jahr 2015 mit
3.850 vorzeitigen Todesfällen sowie unter anderem 79.000
Asthmaanfällen von Kindern. Neben Stickoxid sind Feinstaub und Ozon
weitere relevante Schadstoffe.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400 86772, saar@duh.de
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Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
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Schlagwörter
Kohleverbrennung , Kohlekraftwerke , Energie , Industrie , Umwelt , Abgasstandard , Politik , Wirtschaft , Stickstoffoxid , Bundesregierung , Naturschutz , Auto , EU , Auto / Verkehr , Berlin ,
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