20.03.2020 11:04 | AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag | Reisen
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Münzenmaier: Stornoregelung bedroht in der Corona-Krise die Existenz der Reiseveranstalter
Berlin (ots) - Wenn der Reiseveranstalter oder der Kunde von einer Pauschalreise aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände zurücktritt, muss der Reiseveranstalter den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen an den Kunden zurückzahlen (Paragraph 651h Absatz 5 BGB). Italien, die Niederlande und Belgien wollen den Reiseveranstaltern vor dem Hintergrund der Corona Krise das Recht einräumen, an Kunden anstelle einer Rückzahlung Gutscheine für eine spätere Reise auszugeben.
Dazu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag und Vorsitzende des Tourismusausschusses, Sebastian Münzenmaier:
"Die 14tägige Rückzahlungspflicht des Reisepreises bei Stornierung einer Pauschalreise wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, bedroht in der Corona-Krise massiv die Existenz der schon jetzt wirtschaftlich schwer getroffenen Reiseveranstalter. Rechtsexperten gehen davon aus, dass die kurzfristige Erstattungspflicht für die Hälfte aller Reiseveranstalter zum wirtschaftlichen Zusammenbruch führen könnte.
Nach meiner Meinung darf das Problem aber nicht dadurch gelöst werden, dass das Risiko von Epidemien und anderen Katastrophen mitten in der Corona Krise plötzlich einseitig von den Veranstaltern auf die Reisenden abgewälzt wird. Genau das ist aber zu befürchten, wenn jetzt statt Geld Rückzahlungen lediglich Gutscheine ausgegeben werden sollen. Niemand weiß, wie lange die Corona-Krise andauert oder ob ein Reiseveranstalter diese Krise letztlich übersteht. Wer den Kunden jetzt Gutscheine aufzwingen will, vernichtet bestehende Rückzahlungsansprüche und tauscht sie gegen die unsichere Hoffnung, dass sich die Lage bald bessern werde.
Eine faire Neuregelung kann allenfalls darin bestehen, dass den Reiseveranstaltern für die Rückzahlung der Kundengelder mehr Zeit eingeräumt wird. Eine derartige Stundung könnte die Liquidität der Reiseveranstalter deutlich verbessern und ihre Überlebensfähigkeit sichern, ohne den Kunden ihr Rückzahlungsrecht zu nehmen. Das halte ich für einen fairen Interessenausgleich und eine vertretbare Neuregelung."
Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel.: 030 22757225
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/130241/4552838
OTS: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Original-Content von: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, übermittelt durch news aktuell
Dazu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag und Vorsitzende des Tourismusausschusses, Sebastian Münzenmaier:
"Die 14tägige Rückzahlungspflicht des Reisepreises bei Stornierung einer Pauschalreise wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, bedroht in der Corona-Krise massiv die Existenz der schon jetzt wirtschaftlich schwer getroffenen Reiseveranstalter. Rechtsexperten gehen davon aus, dass die kurzfristige Erstattungspflicht für die Hälfte aller Reiseveranstalter zum wirtschaftlichen Zusammenbruch führen könnte.
Nach meiner Meinung darf das Problem aber nicht dadurch gelöst werden, dass das Risiko von Epidemien und anderen Katastrophen mitten in der Corona Krise plötzlich einseitig von den Veranstaltern auf die Reisenden abgewälzt wird. Genau das ist aber zu befürchten, wenn jetzt statt Geld Rückzahlungen lediglich Gutscheine ausgegeben werden sollen. Niemand weiß, wie lange die Corona-Krise andauert oder ob ein Reiseveranstalter diese Krise letztlich übersteht. Wer den Kunden jetzt Gutscheine aufzwingen will, vernichtet bestehende Rückzahlungsansprüche und tauscht sie gegen die unsichere Hoffnung, dass sich die Lage bald bessern werde.
Eine faire Neuregelung kann allenfalls darin bestehen, dass den Reiseveranstaltern für die Rückzahlung der Kundengelder mehr Zeit eingeräumt wird. Eine derartige Stundung könnte die Liquidität der Reiseveranstalter deutlich verbessern und ihre Überlebensfähigkeit sichern, ohne den Kunden ihr Rückzahlungsrecht zu nehmen. Das halte ich für einen fairen Interessenausgleich und eine vertretbare Neuregelung."
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