31.10.2018 13:15 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Rechtsanwälte
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Winkelmeier-Becker/Steineke: Musterfeststellungsklage ab morgigen Donnerstag möglich
Berlin (ots) - Am 1. November 2018 startet die
Musterfeststellungsklage in Deutschland
Ab dem morgigen Donnerstag gibt es mit der
Musterfeststellungsklage ein neues kollektives
Rechtsschutzinstrument, das wir im Juni im Bundestag beschlossen
haben. Verbraucher können sich dann in Deutschland
Musterfeststellungsklagen anschließen, die von Verbraucherverbänden
geführt werden. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Sebastian
Steineke:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Ab morgen können Verbraucher in
Deutschland ihre Rechte noch besser und einfacher durchsetzen. Mit
der von uns eingeführten Musterfeststellungsklage steht ihnen ein
kostengünstiges und effizientes kollektives Rechtsschutzinstrument
zur Verfügung, dass es ermöglicht, bei Massenschäden Ansprüche in
vereinfachter Form gerichtlich feststellen zu lassen. Gerade im
Hinblick auf die Diesel-Geschädigten ist dies ein Meilenstein für den
Verbraucherschutz in Deutschland. Wir konnten seitens der Union im
Gesetzgebungsverfahren durchsetzen, dass nur besonders qualifizierte
Verbände klagebefugt sind. Die Rechte der Verbraucherinnen und
Verbraucher sehen wir bei der Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) und dem ADAC in guten Händen."
Sebastian Steineke: "Die erste große Musterfeststellungsklage von
Verbraucherzentrale und ADAC gegen VW war schon lange vor dem 1.
November vorbereitet. Allein das zeigt, dass hier großer
gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestand. Wir sind guter Dinge, dass
sich das Instrument in der Praxis bewähren und zu einem noch höheren
Maß an Verbraucherschutz in Deutschland führen wird."
Hintergrund:
Mit der Einführung der Musterfeststellungsklage in diesem Jahr
geben wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein neues Instrument
zur effektiven und kostengünstigen Durchsetzung ihrer Rechte an die
Hand. Ab dem 1. November 2018 können beim Bundesamt für Justiz
registrierte Verbraucherverbände Musterfeststellungsklagen erheben,
denen sich betroffene Verbraucher entsprechend anschließen können.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Musterfeststellungsklage in Deutschland
Ab dem morgigen Donnerstag gibt es mit der
Musterfeststellungsklage ein neues kollektives
Rechtsschutzinstrument, das wir im Juni im Bundestag beschlossen
haben. Verbraucher können sich dann in Deutschland
Musterfeststellungsklagen anschließen, die von Verbraucherverbänden
geführt werden. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Sebastian
Steineke:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Ab morgen können Verbraucher in
Deutschland ihre Rechte noch besser und einfacher durchsetzen. Mit
der von uns eingeführten Musterfeststellungsklage steht ihnen ein
kostengünstiges und effizientes kollektives Rechtsschutzinstrument
zur Verfügung, dass es ermöglicht, bei Massenschäden Ansprüche in
vereinfachter Form gerichtlich feststellen zu lassen. Gerade im
Hinblick auf die Diesel-Geschädigten ist dies ein Meilenstein für den
Verbraucherschutz in Deutschland. Wir konnten seitens der Union im
Gesetzgebungsverfahren durchsetzen, dass nur besonders qualifizierte
Verbände klagebefugt sind. Die Rechte der Verbraucherinnen und
Verbraucher sehen wir bei der Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) und dem ADAC in guten Händen."
Sebastian Steineke: "Die erste große Musterfeststellungsklage von
Verbraucherzentrale und ADAC gegen VW war schon lange vor dem 1.
November vorbereitet. Allein das zeigt, dass hier großer
gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestand. Wir sind guter Dinge, dass
sich das Instrument in der Praxis bewähren und zu einem noch höheren
Maß an Verbraucherschutz in Deutschland führen wird."
Hintergrund:
Mit der Einführung der Musterfeststellungsklage in diesem Jahr
geben wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein neues Instrument
zur effektiven und kostengünstigen Durchsetzung ihrer Rechte an die
Hand. Ab dem 1. November 2018 können beim Bundesamt für Justiz
registrierte Verbraucherverbände Musterfeststellungsklagen erheben,
denen sich betroffene Verbraucher entsprechend anschließen können.
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Fax: (030) 227-56660
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