12.09.2018 10:15 | ADAC | Rechtsanwälte
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Musterfeststellungsklage gegen VW kommt: vzbv klagt in Kooperation mit dem ADAC gegen die Volkswagen AG
München (ots) -
- Der vzbv wird in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018
eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG
einreichen.
- Ziel ist die Feststellung, dass Volkswagen mit der Software-
Manipulation Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und
betrogen hat und betroffenen Käufern Schadenersatz schuldet.
- Die Musterklage richtet sich auf Fahrzeuge der Marken
Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA
189.
Nahezu auf den Tag genau drei Jahre nach dem Beginn des
Dieselskandals hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG angekündigt. Sie
soll am 1. November 2018, dem Tag des Inkrafttretens der neuen
Klagemöglichkeit, iverbrn Kooperation mit dem ADAC eingereicht
werden, erklärten Vertreter beider Verbände am Mittwoch in der
Bundespressekonferenz in Berlin. Ziel der Klage ist die Feststellung,
dass Volkswagen mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich
sittenwidrig geschädigt hat und da-her Schadenersatz schuldet.
Beteiligen können sich Käufer von Fahr-zeugen der Marken Volkswagen,
Audi, Seat, Skoda mit den Dieselmotoren EA 189, für die ein Rückruf
ausgesprochen wurde.
"Mit der Einreichung der ersten Musterfeststellungsklage leistet
der Verbraucherzentrale Bundesverband Pionierarbeit", sagte
vzbv-Vorstand Klaus Müller. "Wir setzen die neuen Klagemöglichkeiten,
die uns der Gesetzgeber in die Hand gegeben hat, unverzüglich ein,
damit die Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Schäden nicht
mehr allein gelassen werden. In Kooperation mit Deutschlands größtem
Mobilitätsclub ADAC wollen wir so die Grundlage dafür schaffen, dass
Verbraucher zu einem Ersatz der ihnen entstandenen Schäden kommen."
"Für den ADAC ist es eine Selbstverständlichkeit, das neue
Klageinstrument im Sinne seiner Mitglieder und der Verbraucher auch
in der Praxis zu fördern und voranzutreiben. Die gebündelten Kräfte
zweier starker Verbraucherschutzorganisationen sind dabei
zielführender als zwei Klagen. Deswegen haben wir uns darauf
verständigt, die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland
gemeinsam anzugehen und so der Sache der Verbraucher zu dienen",
erklärte Dr. August Markl, Präsident des ADAC.
ZIELE DER KLAGEEINREICHUNG
Der vzbv will gerichtlich feststellen lassen, dass der
Volkswagen-Konzern durch Einsatz von Manipulationssoftware
vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen hat. Die betroffenen
Fahrzeuge hätten nach Einschätzung der Kläger nicht in Verkehr
gebracht werden dürfen. Der Konzern schulde den Käufern deswegen
grundsätzlich Schadenersatz. Geklärt werden soll in der Folge, ob der
Kaufpreis bei Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden muss
oder ob eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist beziehungsweise ob
der Hersteller Schadenersatz zu zahlen hat.
Zuständig für die Klage ist das Oberlandesgericht (OLG)
Braunschweig. Der Musterfeststellungsklage kostenlos anschließen
können sich Käufer von Diesel-Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi,
Skoda, Seat mit Motoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2
oder 1,6 oder 2,0 Liter) für die ein Rückruf ausgesprochen wurde. Der
Kauf muss nach dem 1. November 2008 erfolgt sein.
MUSTERKLAGE IST EIN NEUES JURISTISCHES SCHWERT
"Mit der Musterfeststellungsklage betreten wir bislang unbekanntes
Terrain. Ein vergleichbares Verfahren war bisher in Deutschland nicht
möglich. Des-halb sind die Erfolgsaussichten einer solchen Klage
schwieriger einzuschätzen als in anderen Fällen. Bislang hat die
Rechtsprechung deutschlandweit in individuellen Klagen zum Thema
Software-Manipulation sehr unterschiedlich geurteilt", so
ADAC-Präsident Markl.
Die Klage für den vzbv führen wird die Kanzlei R/U/S/S/, ein
Zusammenschluss der Kanzleien Dr. Stoll & Sauer und Rogert & Ulbrich.
"Beide Kanz-leien konnten für Hunderte ihrer Mandanten obsiegende
Urteile erstreiten und die Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge
erkämpfen. Die Kanzlei Rogert & Ulbrich war zudem bundesweit die
erste, der ein Klageerfolg wegen Betruges gegen die Volkswagen AG
gelang. Damit stützt sich unsere Klage auf die bestmögliche Expertise
und Erfahrung", vzbv-Vorstand Müller.
Bei der Musterfeststellungsklage solle jeder betroffene
Verbraucher individuell prüfen, ob eine Eintragung ins Klageregister
der Musterfeststellungsklage ein geeigneter Weg oder eine Einzelklage
erfolgversprechender ist: "Die Klage des vzbv ist vor allem für all
diejenigen betroffenen Käufer eine vielversprechende Option, die sich
gegen eine Individualklage entschieden haben, etwa weil sie die
möglichen Kosten und Mühen scheuen oder nicht über eine
Rechtschutzversicherung verfügen", so die Anwälte. Eine Beteiligung
ist für die Verbraucher kostenlos, ihnen droht kein
Prozesskostenrisiko und sie wirkt verjährungshemmend. Mit einem
Urteil zugunsten der Betroffenen stiege zudem der Druck auf den
Volkswagen-Konzern, Betroffenen endlich finanziell entgegenzukommen.
WIE FUNKTIONIERT DIE MUSTERKLAGE?
Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können
sich in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach
dem 1. November 2018 eröffnen wird. Die Klage ist zulässig, wenn sich
mindestens 50 betroffene Verbraucher wirksam eingetragen haben. Nach
einem positiven Fest-stellungsurteil müssen Verbraucher ihre
Schadenersatzansprüche dann individuell durchsetzen. Handlungsbedarf
besteht für interessierte Verbraucher erst, wenn das Klageregister
eröffnet wird.
Bereits jetzt können sich Verbraucher über die Musterklage gegen VW
informieren unter:
www.musterfeststellungsklagen.de
www.verbraucherzentrale.de
Dort besteht auch die Möglichkeit, sich per E-Mail für den Erhalt
wichtiger Informationen anzumelden.
FAQ rund um die Musterklage finden Sie auch unter:
www.vzbv.de/meldung/musterfeststellungsklage-fragen-und-antworten-0
http://adac.de/musterfeststellungsklage
Bei den Verbraucherzentralen und beim ADAC stehen zudem
Telefon-Hotlines zur Verfügung
vzbv: Tel.: 030-325 027 00 (Mo-Fr von 9 bis 17 Uhr)
ADAC: Tel.: 089-7676 2433 (nur für ADAC-Mitglieder)
Kontakt
Verbraucherzentrale
Bundesverband e.V.
Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
www.vzbv.de
ADAC e.V.
Hansastr. 19
80686 München
presse.adac.de
Pressekontakt:
ADAC Newsroom
aktuell@adac.de
T 089-7676 5495
Pressestelle des vzbv
presse@vzbv.de
Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell
- Der vzbv wird in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018
eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG
einreichen.
- Ziel ist die Feststellung, dass Volkswagen mit der Software-
Manipulation Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und
betrogen hat und betroffenen Käufern Schadenersatz schuldet.
- Die Musterklage richtet sich auf Fahrzeuge der Marken
Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA
189.
Nahezu auf den Tag genau drei Jahre nach dem Beginn des
Dieselskandals hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG angekündigt. Sie
soll am 1. November 2018, dem Tag des Inkrafttretens der neuen
Klagemöglichkeit, iverbrn Kooperation mit dem ADAC eingereicht
werden, erklärten Vertreter beider Verbände am Mittwoch in der
Bundespressekonferenz in Berlin. Ziel der Klage ist die Feststellung,
dass Volkswagen mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich
sittenwidrig geschädigt hat und da-her Schadenersatz schuldet.
Beteiligen können sich Käufer von Fahr-zeugen der Marken Volkswagen,
Audi, Seat, Skoda mit den Dieselmotoren EA 189, für die ein Rückruf
ausgesprochen wurde.
"Mit der Einreichung der ersten Musterfeststellungsklage leistet
der Verbraucherzentrale Bundesverband Pionierarbeit", sagte
vzbv-Vorstand Klaus Müller. "Wir setzen die neuen Klagemöglichkeiten,
die uns der Gesetzgeber in die Hand gegeben hat, unverzüglich ein,
damit die Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Schäden nicht
mehr allein gelassen werden. In Kooperation mit Deutschlands größtem
Mobilitätsclub ADAC wollen wir so die Grundlage dafür schaffen, dass
Verbraucher zu einem Ersatz der ihnen entstandenen Schäden kommen."
"Für den ADAC ist es eine Selbstverständlichkeit, das neue
Klageinstrument im Sinne seiner Mitglieder und der Verbraucher auch
in der Praxis zu fördern und voranzutreiben. Die gebündelten Kräfte
zweier starker Verbraucherschutzorganisationen sind dabei
zielführender als zwei Klagen. Deswegen haben wir uns darauf
verständigt, die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland
gemeinsam anzugehen und so der Sache der Verbraucher zu dienen",
erklärte Dr. August Markl, Präsident des ADAC.
ZIELE DER KLAGEEINREICHUNG
Der vzbv will gerichtlich feststellen lassen, dass der
Volkswagen-Konzern durch Einsatz von Manipulationssoftware
vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen hat. Die betroffenen
Fahrzeuge hätten nach Einschätzung der Kläger nicht in Verkehr
gebracht werden dürfen. Der Konzern schulde den Käufern deswegen
grundsätzlich Schadenersatz. Geklärt werden soll in der Folge, ob der
Kaufpreis bei Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden muss
oder ob eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist beziehungsweise ob
der Hersteller Schadenersatz zu zahlen hat.
Zuständig für die Klage ist das Oberlandesgericht (OLG)
Braunschweig. Der Musterfeststellungsklage kostenlos anschließen
können sich Käufer von Diesel-Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi,
Skoda, Seat mit Motoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2
oder 1,6 oder 2,0 Liter) für die ein Rückruf ausgesprochen wurde. Der
Kauf muss nach dem 1. November 2008 erfolgt sein.
MUSTERKLAGE IST EIN NEUES JURISTISCHES SCHWERT
"Mit der Musterfeststellungsklage betreten wir bislang unbekanntes
Terrain. Ein vergleichbares Verfahren war bisher in Deutschland nicht
möglich. Des-halb sind die Erfolgsaussichten einer solchen Klage
schwieriger einzuschätzen als in anderen Fällen. Bislang hat die
Rechtsprechung deutschlandweit in individuellen Klagen zum Thema
Software-Manipulation sehr unterschiedlich geurteilt", so
ADAC-Präsident Markl.
Die Klage für den vzbv führen wird die Kanzlei R/U/S/S/, ein
Zusammenschluss der Kanzleien Dr. Stoll & Sauer und Rogert & Ulbrich.
"Beide Kanz-leien konnten für Hunderte ihrer Mandanten obsiegende
Urteile erstreiten und die Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge
erkämpfen. Die Kanzlei Rogert & Ulbrich war zudem bundesweit die
erste, der ein Klageerfolg wegen Betruges gegen die Volkswagen AG
gelang. Damit stützt sich unsere Klage auf die bestmögliche Expertise
und Erfahrung", vzbv-Vorstand Müller.
Bei der Musterfeststellungsklage solle jeder betroffene
Verbraucher individuell prüfen, ob eine Eintragung ins Klageregister
der Musterfeststellungsklage ein geeigneter Weg oder eine Einzelklage
erfolgversprechender ist: "Die Klage des vzbv ist vor allem für all
diejenigen betroffenen Käufer eine vielversprechende Option, die sich
gegen eine Individualklage entschieden haben, etwa weil sie die
möglichen Kosten und Mühen scheuen oder nicht über eine
Rechtschutzversicherung verfügen", so die Anwälte. Eine Beteiligung
ist für die Verbraucher kostenlos, ihnen droht kein
Prozesskostenrisiko und sie wirkt verjährungshemmend. Mit einem
Urteil zugunsten der Betroffenen stiege zudem der Druck auf den
Volkswagen-Konzern, Betroffenen endlich finanziell entgegenzukommen.
WIE FUNKTIONIERT DIE MUSTERKLAGE?
Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können
sich in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach
dem 1. November 2018 eröffnen wird. Die Klage ist zulässig, wenn sich
mindestens 50 betroffene Verbraucher wirksam eingetragen haben. Nach
einem positiven Fest-stellungsurteil müssen Verbraucher ihre
Schadenersatzansprüche dann individuell durchsetzen. Handlungsbedarf
besteht für interessierte Verbraucher erst, wenn das Klageregister
eröffnet wird.
Bereits jetzt können sich Verbraucher über die Musterklage gegen VW
informieren unter:
www.musterfeststellungsklagen.de
www.verbraucherzentrale.de
Dort besteht auch die Möglichkeit, sich per E-Mail für den Erhalt
wichtiger Informationen anzumelden.
FAQ rund um die Musterklage finden Sie auch unter:
www.vzbv.de/meldung/musterfeststellungsklage-fragen-und-antworten-0
http://adac.de/musterfeststellungsklage
Bei den Verbraucherzentralen und beim ADAC stehen zudem
Telefon-Hotlines zur Verfügung
vzbv: Tel.: 030-325 027 00 (Mo-Fr von 9 bis 17 Uhr)
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