06.02.2019 11:28 | BM für Verkehr, Innovation und Technologie | Rechtsanwälte
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BM Hofer zur EuGH-Klage Maut: Österreich wird endgültiges Urteil prüfen
Wien (ots) - Generalanwalt der EU sieht keinen Bruch des Unionrechts
Mit dem heute veröffentlichten Schlussantrag im Klagsverfahren Österreichs gegen
die deutsche PKW-Maut stellt sich der Generalanwalt des EuGH auf die Seite
Deutschlands.
"Die Stellungnahme des Generalanwalts ist zur Kenntnis zu nehmen und wird im
Detail bewertet. Die Letztentscheidung liegt bei den Richtern. In der Regel
folgen aber die Richter der Empfehlung des Generalsanwalts", so Hofer. Sollte
das Urteil im Sinne des deutschen Modells der Maut ausfallen, schlägt Hofer vor,
eine Anwendung dieses Prinzips auf Österreich zu prüfen. Wenn die EU auf Grund
der Entscheidung zu Gunsten des deutschen Mautmodels erlaubt, ausländische
Verkehrsteilnehmer stärker zur Kasse zu bitten und gleichzeitig einheimische
Autofahrer zu entlasten, dann sollte auch Österreich das tun.
Hofer betont, dass sich dieses Modell natürlich nicht nur auf das Maut-System
umlegen lässt, sondern auch auf andere Bereiche, wie zum Bespiel bei
Studiengebühren. Er geht außerdem davon aus, dass nach einer Entscheidung für
das deutsche Maut-Modell die Indexierung der Familienbeihilfe außer Streit
steht. "Ich blicke der Entscheidung mit großem Interesse entgegen."
Das deutsche PKW-Maut-Modell sieht vor, dass deutsche Autofahrer die
Infrastrukturabgabe über eine Kfz-Steuererleichterung zurückerstattet bekommen -
de facto ist damit die Straßenbenutzung für Deutsche weiterhin gratis, während
Österreicher zur Kasse geben werden. Durch die Maut werden zudem Taxi - oder
Lieferunternehmen aus dem Ausland gegenüber deutschen Verkehrsunternehmen
schlechter gestellt.(Schluss)
Kontakt:
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Elisabeth Hechenleitner, Presse
01/71162-658111
elisabeth.hechenleitner@bmvit.gv.at
www.bmvit.gv.at
Original-Content von: BM für Verkehr, Innovation und Technologie, übermittelt durch news aktuell
Mit dem heute veröffentlichten Schlussantrag im Klagsverfahren Österreichs gegen
die deutsche PKW-Maut stellt sich der Generalanwalt des EuGH auf die Seite
Deutschlands.
"Die Stellungnahme des Generalanwalts ist zur Kenntnis zu nehmen und wird im
Detail bewertet. Die Letztentscheidung liegt bei den Richtern. In der Regel
folgen aber die Richter der Empfehlung des Generalsanwalts", so Hofer. Sollte
das Urteil im Sinne des deutschen Modells der Maut ausfallen, schlägt Hofer vor,
eine Anwendung dieses Prinzips auf Österreich zu prüfen. Wenn die EU auf Grund
der Entscheidung zu Gunsten des deutschen Mautmodels erlaubt, ausländische
Verkehrsteilnehmer stärker zur Kasse zu bitten und gleichzeitig einheimische
Autofahrer zu entlasten, dann sollte auch Österreich das tun.
Hofer betont, dass sich dieses Modell natürlich nicht nur auf das Maut-System
umlegen lässt, sondern auch auf andere Bereiche, wie zum Bespiel bei
Studiengebühren. Er geht außerdem davon aus, dass nach einer Entscheidung für
das deutsche Maut-Modell die Indexierung der Familienbeihilfe außer Streit
steht. "Ich blicke der Entscheidung mit großem Interesse entgegen."
Das deutsche PKW-Maut-Modell sieht vor, dass deutsche Autofahrer die
Infrastrukturabgabe über eine Kfz-Steuererleichterung zurückerstattet bekommen -
de facto ist damit die Straßenbenutzung für Deutsche weiterhin gratis, während
Österreicher zur Kasse geben werden. Durch die Maut werden zudem Taxi - oder
Lieferunternehmen aus dem Ausland gegenüber deutschen Verkehrsunternehmen
schlechter gestellt.(Schluss)
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Vermischtes , Gesetze , Transport , Bundesregierung , Regierung , Finanzen , Panorama , Politik , Wirtschaft ,
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