18.11.2019 11:45 | Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH | Geld & Wirtschaft
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Weihnachtsgeld ist steuerpflichtig (FOTO)
Foto: obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH/VLH
Weihnachtsgeld ist steuerpflichtig. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/69585 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH/VLH"
Neustadt a. d. W. (ots) -
Ob Weihnachtsgeld, Bonuszahlung oder Gewinnbeteiligung: Bestimmte Geldleistungen
des Arbeitgebers gelten als Sonderzahlung und sind für den Arbeitnehmer
steuerpflichtig. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
(VLH) informiert.
Knapp neun von zehn Tarifbeschäftigten in Deutschland (86,9 Prozent) erhalten im
Jahr 2019 Weihnachtsgeld, wie das Statistische Bundesamt kürzlich mitteilte.
Durchschnittlich handle es sich dem Bundesamt zufolge um 2.632 Euro
Weihnachtsgeld brutto und damit 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr.
Nach den aktuellen Daten des WSI-Internetportals "Lohnspiegel.de" der
Hans-Böckler-Stiftung sind es allerdings nur 76 Prozent der Tarifbeschäftigten
und 42 Prozent der übrigen Arbeitnehmer. In der Gesamtheit erhalten der Stiftung
zufolge 53 Prozent der Arbeitnehmer Weihnachtsgeld.
Sonderzahlung treibt Steuersatz in die Höhe
Für alle Arbeitnehmer, die Weihnachtsgeld erhalten, gilt: Durch das höhere
Monatsgehalt - Gehalt und Sonderzahlung werden gemeinsam überwiesen - steigt
auch der Steuersatz. Das bedeutet, dass in diesem Monat höhere Abzüge bei zum
Beispiel der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer fällig
werden. Es bleibt unterm Strich weniger Netto vom Brutto.
Geld mit Abgabe der Steuererklärung zurückholen
Hat ein Arbeitnehmer in einem Monat zu viel Steuern gezahlt, kann er sich unter
bestimmten Umständen das Geld über die Steuererklärung im kommenden Jahr vom
Finanzamt zurückholen. Der Weg: Rechtzeitung und vollständig die
Einkommensteuererklärung ausfüllen und beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) erstellt für
seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt
und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges
mehr.
Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000
Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt
außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH.
Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4
Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse
Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell
Ob Weihnachtsgeld, Bonuszahlung oder Gewinnbeteiligung: Bestimmte Geldleistungen
des Arbeitgebers gelten als Sonderzahlung und sind für den Arbeitnehmer
steuerpflichtig. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
(VLH) informiert.
Knapp neun von zehn Tarifbeschäftigten in Deutschland (86,9 Prozent) erhalten im
Jahr 2019 Weihnachtsgeld, wie das Statistische Bundesamt kürzlich mitteilte.
Durchschnittlich handle es sich dem Bundesamt zufolge um 2.632 Euro
Weihnachtsgeld brutto und damit 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr.
Nach den aktuellen Daten des WSI-Internetportals "Lohnspiegel.de" der
Hans-Böckler-Stiftung sind es allerdings nur 76 Prozent der Tarifbeschäftigten
und 42 Prozent der übrigen Arbeitnehmer. In der Gesamtheit erhalten der Stiftung
zufolge 53 Prozent der Arbeitnehmer Weihnachtsgeld.
Sonderzahlung treibt Steuersatz in die Höhe
Für alle Arbeitnehmer, die Weihnachtsgeld erhalten, gilt: Durch das höhere
Monatsgehalt - Gehalt und Sonderzahlung werden gemeinsam überwiesen - steigt
auch der Steuersatz. Das bedeutet, dass in diesem Monat höhere Abzüge bei zum
Beispiel der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer fällig
werden. Es bleibt unterm Strich weniger Netto vom Brutto.
Geld mit Abgabe der Steuererklärung zurückholen
Hat ein Arbeitnehmer in einem Monat zu viel Steuern gezahlt, kann er sich unter
bestimmten Umständen das Geld über die Steuererklärung im kommenden Jahr vom
Finanzamt zurückholen. Der Weg: Rechtzeitung und vollständig die
Einkommensteuererklärung ausfüllen und beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) erstellt für
seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt
und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges
mehr.
Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000
Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt
außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH.
Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4
Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse
Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Presseartikel schreiben
Möchten Sie auch eine Pressemitteilung oder interessanten Artikel zum Thema Geld & Wirtschaft schreiben? Bei uns können Sie Ihre Mitteilungen kostenfrei veröffentlichen!
Info's für AutorenArtikel suchen
Das könnte Sie auch interessieren
Weinerzeugung 2023: Rückgang um 3,9 % auf 8,6 Millionen Hektoliter / 0,3 % weniger Wein und Most als im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2022
WIESBADEN (ots) - Im Jahr 2023 haben die Winzerinnen und Winzer in Deutschland 8,6 Millionen Hektoliter Wein und Most erzeugt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Wein- und M...Artikel lesenExporte in Nicht-EU-Staaten im Februar 2024: voraussichtlich +0,3 % zum Januar 2024
WIESBADEN (ots) - Exporte in Drittstaaten (kalender- und saisonbereinigte Warenausfuhren), Februar 2024 59,4 Milliarden Euro +0,3 % zum Vormonat -4,5 % zum Vorjahresmonat Exporte in Drittstaaten...Artikel lesenDurchbruch im Nachweis- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Textform statt Schriftform
Berlin (ots) - Zum Beschluss der Bundesregierung, im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV die Schriftform im Nachweis- und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch die Textform zu ersetz...Artikel lesenNahverkehr: Anteil der Altersgruppe 55+ bei Fahrerinnen und Fahrern von Bussen und Straßenbahnen überdurchschnittlich hoch
WIESBADEN (ots) - 40 % der Fahrerinnen und Fahrer waren 2022 mindestens 55 Jahre alt, nur 14 % unter 35 Jahren Für die Mobilitätswende und einen funktionierenden Nahverkehr werden Fahrerinnen und F...Artikel lesenExporte in Nicht-EU-Staaten im Dezember 2023: voraussichtlich -4,0 % zum November 2023
WIESBADEN (ots) - Exporte in Drittstaaten (kalender- und saisonbereinigte Warenausfuhren), Dezember 2023 57,2 Milliarden Euro -4,0 % zum Vormonat -1,7 % zum Vorjahresmonat Exporte in Drittstaate...Artikel lesenMeistgelesen
- Straßenverkehrsunfälle im 1. Halbjahr 2023: 2 700 weniger Verletzte als im Vorjahreszeitraum / Zahl der Verkehrstoten nahezu unverändert, aber 5 % mehr Unfälle als im 1. Halbjahr 2022
- Arbeitsmarkt zum Jahresstart trotz Krisencocktail stabil - Brossardt: "Unternehmen halten Beschäftigte - Bayern auch 2023 Jobmotor"
- Heizkostenabrechnung 2022: Gestiegene Energiepreise lassen hohe Nachzahlungen befürchten - trotz geringerem Energieverbrauch
- Jobfrust in Deutschland: Jede:r Dritte würde am liebsten kündigen/ Jobpulse 2023 - aktuelle Umfrage von WorkGenius und Appinio/ Freizeit & Flexibilität - das ist den Deutschen beim Job am wichtigsten
- Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Mai 2023: +6,4 % zum Vormonat / Auftragseingang ohne Großaufträge: +3,2 %