22.03.2020 12:12 | BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken | Geld & Wirtschaft
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BVR-Präsidentin Marija Kolak: Geplanter Wirtschaftsstabilisierungsfonds leistet wichtigen Beitrag / Zuschüsse an kleine Unternehmen und Selbständige schnell auf den Weg bringen
Berlin (ots) - BVR-Präsidentin Marija Kolak: "Der von der Bundesregierung erwogene Wirtschaftsstabilisierungsfonds, ein Rettungsschirm für Unternehmen, kann nach Ansicht des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Folgen der Coronavirus-Pandemie spielen. Die zusätzlichen Mittel sind zur Stabilisierung größerer Unternehmen in Liquiditätsnöten vorgesehen. Gleichzeitig müssten aber auch die Hilfsmaßnahmen für selbständige und kleinere mittelständische Unternehmen erweitert werden. Möglichst schnell und so unbürokratisch wie möglich müssen beispielsweise die als Soforthilfeprogramm aus Bundesmitteln geplanten Zuschüsse an kleine Unternehmen und Selbständige auf den Weg gebracht werden.
Bei den im Wirtschaftsstabilisierungsfonds vorgesehenen Bürgschaften müssen strenge Kriterien dafür sorgen, dass Hilfeleistungen nur Unternehmen zugutekommen, die vor der Krise solide gewirtschaftet haben. So wichtig der Schutz von Arbeitsplätzen ist, dürfen Marktaustritte nicht um jeden Preis verhindert werden. Ganz besonders gilt dies auch für staatliche Beteiligungen an Unternehmen. Diese dürfen nur bei Unternehmen in Betracht kommen, die vor der Coronakrise eine sehr gute Bonität aufgewiesen haben. Die Erfahrungen aus der Finanzkrise haben gezeigt, dass oft ein Rückzug aus Beteiligungsverhältnissen mittelfristig nicht gelingt. Der Staat ist in aller Regel nicht der bessere Unternehmer. Dauerhafte Beteiligungen des Staates an Unternehmen tragen normalerweise nicht zum wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen bei. Deshalb müssten Beteiligungen mit einer klaren und verbindlichen Exit-Strategie verbunden sein."
Pressekontakt:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Melanie Schmergal, Abteilungsleiterin Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecherin
Telefon: (030) 20 21-13 00, presse@bvr.de, http://www.bvr.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/40550/4553849
OTS: BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenban
ken
Original-Content von: BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, übermittelt durch news aktuell
Bei den im Wirtschaftsstabilisierungsfonds vorgesehenen Bürgschaften müssen strenge Kriterien dafür sorgen, dass Hilfeleistungen nur Unternehmen zugutekommen, die vor der Krise solide gewirtschaftet haben. So wichtig der Schutz von Arbeitsplätzen ist, dürfen Marktaustritte nicht um jeden Preis verhindert werden. Ganz besonders gilt dies auch für staatliche Beteiligungen an Unternehmen. Diese dürfen nur bei Unternehmen in Betracht kommen, die vor der Coronakrise eine sehr gute Bonität aufgewiesen haben. Die Erfahrungen aus der Finanzkrise haben gezeigt, dass oft ein Rückzug aus Beteiligungsverhältnissen mittelfristig nicht gelingt. Der Staat ist in aller Regel nicht der bessere Unternehmer. Dauerhafte Beteiligungen des Staates an Unternehmen tragen normalerweise nicht zum wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen bei. Deshalb müssten Beteiligungen mit einer klaren und verbindlichen Exit-Strategie verbunden sein."
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