13.06.2019 08:00 | Statistisches Bundesamt | Geld & Wirtschaft
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2,8 % mehr Gründungen größerer Betriebe im 1. Quartal 2019
Wiesbaden (ots) - Im 1. Quartal 2019 wurden rund 34 800 Betriebe
gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere
wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen weiter
mitteilt, waren das 2,8 % mehr als im 1. Quartal 2018.
Gründungen von Kleinunternehmen annähernd auf Niveau des
Vorjahresquartals
Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen lag im 1. Quartal 2019
mit fast 47 000 geringfügig über dem Vorjahreswert (+0,2 %). Weitaus
stärker stieg die Zahl der Gründungen von Nebenerwerbsbetrieben, und
zwar um 6,3 % auf rund 74 600.
Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen stieg im 1. Quartal 2019 auf
rund 192 000, das waren 2,8 % mehr als im 1. Quartal 2018.
Gewerbeanmeldungen müssen nicht nur bei Neugründung eines
Gewerbebetriebes erfolgen, sondern auch bei Betriebsübernahme (zum
Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlung (zum Beispiel
Verschmelzung oder Ausgliederung) oder Zuzug aus einem anderen
Meldebezirk.
Weniger Aufgaben von größeren Betrieben und Kleinunternehmen
Rund 29 000 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben
im 1. Quartal 2019 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 3,3 %
weniger als im 1. Quartal 2018. Die Zahl der im 1. Quartal 2019
aufgegebenen Kleinunternehmen sank um 4,2 % auf rund 56 900.
Gestiegen ist dagegen die Zahl der Aufgaben von Nebenerwerbsbetrieben
um 4,1% auf fast 53 200.
Insgesamt lag die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den
Gewerbeämtern mit knapp 174 200 um 0,7 % unter dem Vorjahreswert. Bei
dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben,
sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder
Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in einen anderen
Meldebezirk.
Hinweise zur Definition von Betrieben mit größerer
wirtschaftlicher Bedeutung und Kleinunternehmen: Von einer größeren
wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch
eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne
Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise
aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete
beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern
die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen
beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine
Handwerkskarte besitzt.
Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen
Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen
Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das
nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt
zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der
Gründung keine Handwerkskarte.
Basisdaten und lange Zeitreihen zur Gewerbeanzeigenstatistik sind
über die Tabelle Gewerbeanzeigen nach Bundesländern (52311-0002) in
der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.
Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet die Fachserie
2, Reihe 5, "Gewerbeanzeigen".
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de zu finden.
Weitere Auskünfte:
Gewerbeanzeigenstatistik,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 45 92,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere
wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen weiter
mitteilt, waren das 2,8 % mehr als im 1. Quartal 2018.
Gründungen von Kleinunternehmen annähernd auf Niveau des
Vorjahresquartals
Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen lag im 1. Quartal 2019
mit fast 47 000 geringfügig über dem Vorjahreswert (+0,2 %). Weitaus
stärker stieg die Zahl der Gründungen von Nebenerwerbsbetrieben, und
zwar um 6,3 % auf rund 74 600.
Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen stieg im 1. Quartal 2019 auf
rund 192 000, das waren 2,8 % mehr als im 1. Quartal 2018.
Gewerbeanmeldungen müssen nicht nur bei Neugründung eines
Gewerbebetriebes erfolgen, sondern auch bei Betriebsübernahme (zum
Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlung (zum Beispiel
Verschmelzung oder Ausgliederung) oder Zuzug aus einem anderen
Meldebezirk.
Weniger Aufgaben von größeren Betrieben und Kleinunternehmen
Rund 29 000 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben
im 1. Quartal 2019 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 3,3 %
weniger als im 1. Quartal 2018. Die Zahl der im 1. Quartal 2019
aufgegebenen Kleinunternehmen sank um 4,2 % auf rund 56 900.
Gestiegen ist dagegen die Zahl der Aufgaben von Nebenerwerbsbetrieben
um 4,1% auf fast 53 200.
Insgesamt lag die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den
Gewerbeämtern mit knapp 174 200 um 0,7 % unter dem Vorjahreswert. Bei
dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben,
sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder
Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in einen anderen
Meldebezirk.
Hinweise zur Definition von Betrieben mit größerer
wirtschaftlicher Bedeutung und Kleinunternehmen: Von einer größeren
wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch
eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne
Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise
aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete
beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern
die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen
beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine
Handwerkskarte besitzt.
Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen
Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen
Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das
nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt
zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der
Gründung keine Handwerkskarte.
Basisdaten und lange Zeitreihen zur Gewerbeanzeigenstatistik sind
über die Tabelle Gewerbeanzeigen nach Bundesländern (52311-0002) in
der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.
Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet die Fachserie
2, Reihe 5, "Gewerbeanzeigen".
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de zu finden.
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Telefon: +49 (0) 611 / 75 45 92,
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