19.10.2018 10:33 | BGA Bundesverb. Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. | Auto & Verkehr
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BGA kritisiert: Fehlende Verteilungsgerechtigkeit bei Anhebung der Lkw-Mautsätze
Berlin (ots) - "Durch die Anhebung der Lkw-Maut zum 1. Januar 2019
werden Unternehmen künftig mit über 7 Milliarden Euro belastet.
Besonders schmerzlich sind die fehlende Verteilungsgerechtigkeit und
die Anlastung von sachfremden, externen Kosten. Für schadstoffarme,
schwere Euro-VI-Lkw steigen die Kosten pro Kilometer allein durch die
höheren Mautsätze um rund 40 Prozent und das Ziel einer möglichst
schnellen Schadstoffreduktion wird konterkariert. Bereits heute
leistet der Straßengüterverkehr einen maßgeblichen Beitrag zu den
Infrastrukturkosten. Auch aus Verbrauchersicht ist die erhebliche
Ausweitung der Maut nicht sachgerecht. Angesichts des bereits heute
hohen Kostendrucks ist der Handel gezwungen, zumindest einen Teil der
zusätzlichen Kosten an die Kunden weiterzugeben. Die Lkw-Maut wirkt
somit wie eine versteckte Steuer für die Endkunden. Zwar ist die
Befreiung der Maut bei umweltfreundlichen Gasantrieben richtig,
allerdings ist die Ausnahme von Erdgasantrieben zu kurz gedacht. Auch
die Lkw, die mit dem umweltfreundlichen Autogas (LPG) betrieben
werden, müssen von der Maut befreit werden." Dies erklärt Carsten
Taucke, Vorsitzender des BGA-Verkehrsausschusses, anlässlich der
Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes.
Berlin, 19. Oktober 2018
Pressekontakt:
Ansprechpartner:
André Schwarz
Pressesprecher
Telefon: 030/ 59 00 99 520
Telefax: 030/ 59 00 99 529
Original-Content von: BGA Bundesverb. Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., übermittelt durch news aktuell
werden Unternehmen künftig mit über 7 Milliarden Euro belastet.
Besonders schmerzlich sind die fehlende Verteilungsgerechtigkeit und
die Anlastung von sachfremden, externen Kosten. Für schadstoffarme,
schwere Euro-VI-Lkw steigen die Kosten pro Kilometer allein durch die
höheren Mautsätze um rund 40 Prozent und das Ziel einer möglichst
schnellen Schadstoffreduktion wird konterkariert. Bereits heute
leistet der Straßengüterverkehr einen maßgeblichen Beitrag zu den
Infrastrukturkosten. Auch aus Verbrauchersicht ist die erhebliche
Ausweitung der Maut nicht sachgerecht. Angesichts des bereits heute
hohen Kostendrucks ist der Handel gezwungen, zumindest einen Teil der
zusätzlichen Kosten an die Kunden weiterzugeben. Die Lkw-Maut wirkt
somit wie eine versteckte Steuer für die Endkunden. Zwar ist die
Befreiung der Maut bei umweltfreundlichen Gasantrieben richtig,
allerdings ist die Ausnahme von Erdgasantrieben zu kurz gedacht. Auch
die Lkw, die mit dem umweltfreundlichen Autogas (LPG) betrieben
werden, müssen von der Maut befreit werden." Dies erklärt Carsten
Taucke, Vorsitzender des BGA-Verkehrsausschusses, anlässlich der
Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes.
Berlin, 19. Oktober 2018
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André Schwarz
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