19.09.2018 08:00 | Statistisches Bundesamt | Arbeit & Beruf
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3 400 im Ausland erworbene Ingenieurabschlüsse im Jahr 2017 anerkannt
Wiesbaden (ots) - Im Jahr 2017 wurden bundesweit 3 400 im Ausland
erworbene Ingenieurabschlüsse als vollständig oder eingeschränkt
gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation
anerkannt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt,
folgten bei der Anerkennung landesrechtlich geregelter Berufe an
zweiter Stelle Lehrerinnen und Lehrer mit 1 900 Anerkennungen und an
dritter Stelle Erzieherinnen und Erzieher mit 1 000 Anerkennungen.
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 8 400 im Ausland erworbene
Abschlüsse in landesrechtlich geregelten Berufen anerkannt. Das
entsprach einem Zuwachs von 18 % gegenüber 2016 (7 100
Anerkennungen). Knapp zwei Drittel (5 400) aller 2017 anerkannten
Berufsabschlüsse in landesrechtlich geregelten Berufen wurden als
voll gleichwertig zum deutschen Referenzberuf eingestuft. Bei einem
Drittel (2 900) steht bis zur Erzielung der vollen Gleichwertigkeit
noch die Durchführung einer Ausgleichsmaßnahme wie zum Beispiel eine
Eignungsprüfung oder ein Anpassungslehrgang aus.
Die Zahl der Anerkennungen landesrechtlich geregelter Berufe
machte 2017 gut ein Viertel (28 %) der deutschlandweiten
Anerkennungen (30 200) aus. Der größere Anteil entfiel auf 21 800
Anerkennungen für bundesrechtlich geregelte Berufe (2016: 19 200).
Am häufigsten wurden nach Landesrecht Ausbildungsabschlüsse aus
EU-Ländern (3 500), Asien (2 600) und dem übrigem Europa (1 700)
anerkannt. Die Ausbildungsstaaten mit den häufigsten Abschlüssen
waren Syrien (1 700), Polen (700) und die Russische Föderation (500).
Seit Juli 2014 sind in allen Bundesländern Gesetze zur Anerkennung
von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen in Kraft. Sie regeln die
Anerkennung von den Berufen, die in Deutschland dem Landesrecht
unterliegen. Die Ländergesetze orientieren sich weitgehend am
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes (BQFG). Dieses
regelt die Anerkennung von den in Deutschland dem Bundesrecht
unterliegenden Berufen. Für die Jahre 2016 und 2017 legt das
Statistische Bundesamt nun erstmals Bundesergebnisse über
Anerkennungen bei landesrechtlich geregelten Berufen vor. Die Angaben
stammen aus den amtlichen Datenerhebungen zu den Anerkennungsgesetzen
der Länder.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte:
Berufsbildungsstatistik,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 44 62
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
erworbene Ingenieurabschlüsse als vollständig oder eingeschränkt
gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation
anerkannt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt,
folgten bei der Anerkennung landesrechtlich geregelter Berufe an
zweiter Stelle Lehrerinnen und Lehrer mit 1 900 Anerkennungen und an
dritter Stelle Erzieherinnen und Erzieher mit 1 000 Anerkennungen.
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 8 400 im Ausland erworbene
Abschlüsse in landesrechtlich geregelten Berufen anerkannt. Das
entsprach einem Zuwachs von 18 % gegenüber 2016 (7 100
Anerkennungen). Knapp zwei Drittel (5 400) aller 2017 anerkannten
Berufsabschlüsse in landesrechtlich geregelten Berufen wurden als
voll gleichwertig zum deutschen Referenzberuf eingestuft. Bei einem
Drittel (2 900) steht bis zur Erzielung der vollen Gleichwertigkeit
noch die Durchführung einer Ausgleichsmaßnahme wie zum Beispiel eine
Eignungsprüfung oder ein Anpassungslehrgang aus.
Die Zahl der Anerkennungen landesrechtlich geregelter Berufe
machte 2017 gut ein Viertel (28 %) der deutschlandweiten
Anerkennungen (30 200) aus. Der größere Anteil entfiel auf 21 800
Anerkennungen für bundesrechtlich geregelte Berufe (2016: 19 200).
Am häufigsten wurden nach Landesrecht Ausbildungsabschlüsse aus
EU-Ländern (3 500), Asien (2 600) und dem übrigem Europa (1 700)
anerkannt. Die Ausbildungsstaaten mit den häufigsten Abschlüssen
waren Syrien (1 700), Polen (700) und die Russische Föderation (500).
Seit Juli 2014 sind in allen Bundesländern Gesetze zur Anerkennung
von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen in Kraft. Sie regeln die
Anerkennung von den Berufen, die in Deutschland dem Landesrecht
unterliegen. Die Ländergesetze orientieren sich weitgehend am
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes (BQFG). Dieses
regelt die Anerkennung von den in Deutschland dem Bundesrecht
unterliegenden Berufen. Für die Jahre 2016 und 2017 legt das
Statistische Bundesamt nun erstmals Bundesergebnisse über
Anerkennungen bei landesrechtlich geregelten Berufen vor. Die Angaben
stammen aus den amtlichen Datenerhebungen zu den Anerkennungsgesetzen
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