09.10.2019 08:59 | Statistisches Bundesamt | Arbeit & Beruf
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2018 erstmals seit 2002 wieder mehr als 70 % der Erwerbstätigen in Normalarbeitsverhältnissen
Wiesbaden (ots) - 70,3 % der Kernerwerbstätigen in Deutschland
waren 2018 in einem Normalarbeitsverhältnis angestellt - also
sozialversicherungspflichtig, unbefristet mit mindestens 21
Wochenstunden und nicht in Zeitarbeit. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) mitteilt, lag der Anteil der Beschäftigten in einem
Normalarbeitsverhältnis an allen Kernerwerbstätigen (Erwerbstätige im
Alter von 15 bis 64 Jahren, ohne Personen in Ausbildung oder
Freiwilligendienst) damit erstmals seit 2002 wieder über der Marke
von 70 %. Zuvor war der Anteil rückläufig mit einem Tiefstand von
65,4 % im Jahr 2007. Dieser aktuellen Zunahme steht ein Rückgang der
atypischen Beschäftigung gegenüber. Er fiel von 22,6 % im Jahr 2007
auf 20,1 % im Jahr 2018. Zugleich sank der Anteil der Selbstständigen
von 11,1 % auf 9,3 %.
Definitionen und methodische Hinweise:
- Kernerwerbstätige: Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren,
die sich nicht in Bildung, Ausbildung oder einem Wehr-/Zivil-
sowie Freiwilligendienst befinden. Die angegebene Gesamtzahl
umfasst auch mithelfende Familienangehörige, die in der Tabelle
nicht gesondert ausgewiesen sind.
- Beschäftigte in einem Normalarbeitsverhältnis: In einem
abhängigen Beschäftigungsverhältnis, das in Vollzeit oder in
Teilzeit ab 21 Wochenstunden und unbefristet ausgeübt wird.
Normalarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer arbeiten zudem direkt
in dem Unternehmen, mit dem sie einen Arbeitsvertrag haben. Bei
Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, die von ihrem
Arbeitgeber - der Zeitarbeitsfirma - an andere Unternehmen
verliehen werden, ist das nicht der Fall. Die Personen mit einem
Normalarbeitsverhältnis werden aus den Jahresergebnissen des
Mikrozensus berechnet.
- Atypische Beschäftigung: Zu den atypischen Beschäftigungsformen
werden - in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis -
Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro
Woche, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen
sowie Zeitarbeitsverhältnisse gezählt.
- Methodischer Hinweis zu den Erhebungsjahren: Bis 2004 Ergebnisse
für eine Berichtswoche im Frühjahr; ab 2005
Jahresdurchschnittsergebnisse sowie geänderte Erhebungs- und
Hochrechnungsverfahren. Ab 2011 geänderte Erfassung des
Erwerbsstatus; Hochrechnung anhand der
Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Ab 2016
aktualisierte Auswahlgrundlage der Stichprobe auf Basis des
Zensus 2011. Ab 2017 Bevölkerung in Privathaushalten (ohne
Gemeinschaftsunterkünfte), Erfassung der Zeitarbeit mit
Auskunftspflicht.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter http://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Weitere Auskünfte:
Pressestelle, Telefon: +49 (0) 611 / 75 3444,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
waren 2018 in einem Normalarbeitsverhältnis angestellt - also
sozialversicherungspflichtig, unbefristet mit mindestens 21
Wochenstunden und nicht in Zeitarbeit. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) mitteilt, lag der Anteil der Beschäftigten in einem
Normalarbeitsverhältnis an allen Kernerwerbstätigen (Erwerbstätige im
Alter von 15 bis 64 Jahren, ohne Personen in Ausbildung oder
Freiwilligendienst) damit erstmals seit 2002 wieder über der Marke
von 70 %. Zuvor war der Anteil rückläufig mit einem Tiefstand von
65,4 % im Jahr 2007. Dieser aktuellen Zunahme steht ein Rückgang der
atypischen Beschäftigung gegenüber. Er fiel von 22,6 % im Jahr 2007
auf 20,1 % im Jahr 2018. Zugleich sank der Anteil der Selbstständigen
von 11,1 % auf 9,3 %.
Definitionen und methodische Hinweise:
- Kernerwerbstätige: Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren,
die sich nicht in Bildung, Ausbildung oder einem Wehr-/Zivil-
sowie Freiwilligendienst befinden. Die angegebene Gesamtzahl
umfasst auch mithelfende Familienangehörige, die in der Tabelle
nicht gesondert ausgewiesen sind.
- Beschäftigte in einem Normalarbeitsverhältnis: In einem
abhängigen Beschäftigungsverhältnis, das in Vollzeit oder in
Teilzeit ab 21 Wochenstunden und unbefristet ausgeübt wird.
Normalarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer arbeiten zudem direkt
in dem Unternehmen, mit dem sie einen Arbeitsvertrag haben. Bei
Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, die von ihrem
Arbeitgeber - der Zeitarbeitsfirma - an andere Unternehmen
verliehen werden, ist das nicht der Fall. Die Personen mit einem
Normalarbeitsverhältnis werden aus den Jahresergebnissen des
Mikrozensus berechnet.
- Atypische Beschäftigung: Zu den atypischen Beschäftigungsformen
werden - in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis -
Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro
Woche, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen
sowie Zeitarbeitsverhältnisse gezählt.
- Methodischer Hinweis zu den Erhebungsjahren: Bis 2004 Ergebnisse
für eine Berichtswoche im Frühjahr; ab 2005
Jahresdurchschnittsergebnisse sowie geänderte Erhebungs- und
Hochrechnungsverfahren. Ab 2011 geänderte Erfassung des
Erwerbsstatus; Hochrechnung anhand der
Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Ab 2016
aktualisierte Auswahlgrundlage der Stichprobe auf Basis des
Zensus 2011. Ab 2017 Bevölkerung in Privathaushalten (ohne
Gemeinschaftsunterkünfte), Erfassung der Zeitarbeit mit
Auskunftspflicht.
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